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98.060 · Geschäft des Bundesrates · 1998-09-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Zusammenfassung

Bericht vom 21. September 1998 über die von der Internationalen Arbeitskonferenz anlässlich ihrer 82. und 83. Tagung 1995 und 1996 genehmigten Übereinkommen und Empfehlungen sowie Botschaft zum Übereinkommen (Nr. 98) über die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949 und zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1973

Ausgangslage

Der Bericht und die Botschaft bestehen aus sechs Teilen. Nach der Einleitung wird im zweiten Teil die Haltung der Schweiz zum Übereinkommen (176) über den Arbeitsschutz in Bergwerken und die dazugehörige Empfehlung (Nr. 183) analysiert. Der dritte Teil widmet sich dem Protokoll von 1995 zum Übereinkommen (Nr. 81) über die Arbeitsaufsicht. Der vierte Teil analysiert das Übereinkommen (Nr. 177) über die Heimarbeit und die dazugehörige Empfehlung (Nr. 184). Der fünfte und sechste Teil behandeln zwei Übereinkommen, die zu den sogenannten fundamentalen Übereinkommen der IAO gehören und von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden sollten. Es handelt sich um das Übereinkommen (Nr. 98) über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen und das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie die ergänzende Empfehlung.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten dem Bericht und den Bundesbeschlüssen einstimmig zu.