Lexipedia

98.430 · Parlamentarische Initiative · 1998-09-02

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Das Büro beantragt die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Einführung der Zwischenfrage (Art.64bis) und zur Beschränkung der Redezeit für Antragsteller (Art.71 Abs.2) auf 5 Minuten.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet das Büro des Nationalrates die folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes:

Geschäftsreglement des Nationalrates

Änderung vom

Der Nationalrat

gestützt auf Artikel 8bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11),

nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom ...(BBl 1998 )

beschliesst:

I

Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 22. Juni 1990 (SR 171.13) wird wie folgt geändert:

Art. 64bis Zwischenfrage

1 Ratsmitglieder und Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums dem Redner zu einem bestimmten Punkt seiner Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; eine Begründung ist nicht zulässig.

2 Die Zwischenfrage darf erst gestellt werden, wenn sie der Redner auf eine entsprechende Frage des Präsidenten zulässt.

3 Der Redner beantwortet eine Zwischenfrage sofort. Die Antwort soll kurz sein.

Art. 71 Abs. 2

2 Im übrigen beträgt die Redezeit höchstens

- 5 Minuten für die Begründung von Anträgen,

- ...

II

Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am ... in Kraft.

Verhandlungen

Der Rat stimmte der Änderung diskussionslos zu.

Geschäftsreglement des Nationalrates. Aenderung | Lexipedia | Lexipedia