99.308 · Standesinitiative · 1999-11-24
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich die folgende Standesinitiative ein:
Die Mehrwertsteuer (MWSt) für den öffentlichen Verkehr ist einem reduzierten Steuersatz zu unterstellen, und dem öffentlichen Verkehr ist der volle Vorsteuerabzug zu gewähren.