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preparatory:AB 1110

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Ich nehme an, das Abstimmungsresultat zeichnet sich bereits ab. Ich will mich deshalb kurz fassen.

Ich will Ihnen einfach sagen, dass die Bestimmung von Litera c, die vorsieht, dass man aus wirtschaftlichen Gründen vom öffentlichen Arbeitgeber Bund entlassen werden kann, eine grundlegende Neuerung ist. Diese grundlegende Neuerung, die viele von Ihnen als selbstverständlich erachten, wird in einem allfälligen Abstimmungskampf zu erheblichen Auseinandersetzungen führen. Jene, die der "notion" Service public anhängen, werden sagen, der Service public bestehe eben gerade darin, dass der öffentliche Arbeitgeber seine Personalpolitik so sorgfältig mache, dass er gar nicht in die Lage komme, zu viele Leute zu haben und dann Entlassungen aussprechen zu müssen. Der öffentliche Arbeitgeber würde im Interesse des Vertrauens in den öffentlichen Arbeitgeber vor allem in jenen Bereichen, wo hoheitliche Funktionen auszuüben seien, aber auch dort, wo es um die eigentliche Qualität des Service public gehe, ein so hoch motiviertes Personal haben wollen, dass er ihm im Prinzip garantiere, er funktioniere ohne Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen. Beachten Sie: Ich habe damit kein Wort gegen Entlassungen aus z. B. disziplinarischen Gründen gesagt oder gegen Entlassungen, wenn jemand den Anforderungen einer Stelle nicht genügt. Ich spreche ganz simpel und einfach von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen, die hier neu eingeführt werden können.

Ich muss Ihnen in diesem Zusammenhang eines sagen: Die SBB, die ich aus der Sicht des Personals ein bisschen kenne, haben in den neunziger Jahren - es waren keine einfachen Jahre, für die Unternehmensleitung nicht, für das Personal nicht und für die Personalvertretung auch nicht - unter dem Regime des geltenden Beamtengesetzes, also ohne diese neue Möglichkeit, 10 000 Stellen abgebaut und so den Personalbestand von 40 000 Beschäftigten auf 30 000 Beschäftigte verringert. Ich mache der SBB-Leitung gerne ein Kompliment: Dieser Umbau wurde ohne Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen. Das Ziel wurde auf sozial verträglichem Weg erreicht.

Ich bin der Meinung, dass die ganzen Umstrukturierungen bei den Bundesbahnen unter dem Damoklesschwert von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen schlicht und einfach nicht ohne grundlegende Arbeitskonflikte hätten durchgeführt werden können, wenn da irgendjemand irgendwann daran gedacht hätte, Entlassungen vorzunehmen. Im Gegenteil, die Unternehmensleitung der Bundesbahnen hat im März 1993 mit ihren Gewerkschaften - dazu gehört jene, der ich vorstehe, dazu gehören aber auch die christlichen Gewerkschaften - einen sogenannten Contrat social abgeschlossen, worin zugesichert ist - dieser Contrat social gilt noch, und Verträge gelten, solange sie nicht gekündigt sind -, man wolle die grossen bevorstehenden Umstrukturierungen ohne Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vornehmen. Dieser Contrat social hat dazu geführt, dass im Unterschied zu Italien, Frankreich, Belgien, Luxemburg und anderen Ländern dieser ganze Prozess in den neunziger Jahren ohne einen einzigen grösseren, hart ausgetragenen Arbeitskonflikt über die Bühne gebracht werden konnte.

Ich finde, auch künftige Reformprozesse müssten so durchgeführt werden können; ich bin überzeugt davon, dass wir den Bundesbetrieben einen guten Dienst erweisen würden, wenn wir diese Litera c hier herausstreichen würden. Ich weiss: Ich bin ein alter Realo, ich muss mich damit zufrieden geben, dass Herr Bundesrat Villiger feierlich erklären wird, es habe niemand die Absicht, in nächster Zeit Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vorzunehmen. Er wird die Unternehmungen von hier aus ermuntern, den beschrittenen Weg weiterzugehen. Ich gehe meinen Weg weiter und nehme diese Abstimmungsniederlage offenbar halt auch noch hin, jedoch durch bundesrätliche Worte ein bisschen getröstet.

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