Lexipedia

preparatory:AB 1119

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Noch eine Bemerkung zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d: Wir streichen in diesem Artikel die Tatsache, dass die dezentralisierten Verwaltungseinheiten als Arbeitgeber ex lege gelten, wie das mit diesem Buchstaben d in Absatz 1 der Fall wäre. Damit wären diese dezentralisierten Verwaltungseinheiten wie etwa die Wettbewerbskommission von Gesetzes wegen Arbeitgeber, während die Schieds- und Rekurskommissionen nur als Arbeitgeber gelten, soweit ihnen der Bundesrat die entsprechende Befugnis überträgt. Darauf hat uns die Verwaltung in unseren Kommissionsberatungen aufmerksam gemacht; deswegen ist diese Korrektur nötig.

Die Aufgaben und Befugnisse, welche das BPG an die Arbeitgeberschaft knüpft, beziehen sich hauptsächlich auf die Stellung als Vertragspartner in den einzelnen Arbeitsverhältnissen. Ausserdem haben die Arbeitgeber namentlich ein geeignetes Controlling-System anzuwenden und die Vorschriften über Mitwirkung und Sozialpartnerschaft zu beachten.

Was dezentralisierte Einheiten sind, bestimmt sich nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 17. März 1997 und der entsprechenden Verordnung. Im Anhang dieser Verordnung werden die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung einzeln aufgezählt. Dort erwähnt sind beispielsweise der ETH-Rat, die Alkoholverwaltung und die Bankenkommission, nicht aber die Post, die SBB und die Schieds- und Rekurskommissionen. Es ist zu beachten, dass sich diese dezentralen Verwaltungseinheiten auf eigene Bundesgesetze abstützen, in denen auch Hinweise auf das Dienstrecht zu finden sind. Diese Vorschriften und der Hinweis im BPG, wonach ihnen Arbeitgeberqualität zukommen soll, könnte bei der Umsetzung des BPG zu Unklarheiten führen. Aus diesem Grunde hat uns wie gesagt die Verwaltung vorgeschlagen, die dezentralisierten Verwaltungseinheiten im Moment mit den Verwaltungseinheiten nach Artikel 3 Absatz 2 gleichzusetzen; der Bundesrat kann diesen Einheiten damit durch einen besonderen Beschluss Arbeitgeberbefugnisse übertragen.

Die Kommission hat sich dieser Argumentation angeschlossen und macht Ihnen beliebt, die Litera d in Absatz 1 von Artikel 3 zu streichen und sie in Absatz 2 aufzunehmen. Dann ist sie am richtigen Ort platziert.

preparatory:AB 1119 | Lexipedia | Lexipedia