Kaufmann Hans · Nationalrat · 2010-09-20
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20
Wortprotokoll
Wir werden selbstverständlich den Einzelantrag Loepfe unterstützen.
Es ist tatsächlich so, dass Personen- und Einzelunternehmen unlimitiert haften. Es ist ferner so, dass sich ein Umsatz von 500 000 Franken vielleicht nach viel anhört, aber wenn man die Lohnsummen aufrechnet, spricht man im Maximum von drei, vier Angestellten. Es ist im Übrigen nicht so, dass man sonst keine Buchhaltung führen muss. Ein Problem ist aber, dass man, wenn wir jetzt auch die genannten Gesellschaften der Rechnungslegungspflicht unterstellen, nachher den ganzen Rattenschwanz von Vorschriften, die wir in den Artikeln 959ff. vorschreiben, einhalten muss. Wenn man hier Fehler macht, wird man allenfalls noch straffällig.
Ich bitte Sie wirklich, für solche Gesellschaften den Schwellenwert für die Rechnungslegungspflicht anzuheben. Dass die juristischen Personen bei 250 000 Franken bleiben, ist für uns akzeptabel, obwohl wir auch hier, bei 250 000 Franken, von einem, maximal zwei Angestellten sprechen - sind es mehr Angestellte bei einem Umsatz von nur 250 000 Franken, wird man nicht lange Buchhaltungen führen müssen, denn dann ist man wahrscheinlich pleite.