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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2010-09-21

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21

Wortprotokoll

Mit der Neuregelung in Artikel 8 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes werden die Kantone verpflichtet, in ihren Richtplänen diejenigen Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen notwendig sind, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Dabei beschränkt sich der Bund auf den Erlass von Rahmenbedingungen. Die konkreten Massnahmen zu deren Umsetzung werden den Kantonen überlassen. Mit dieser Kompetenzübertragung an die Kantone wird sichergestellt, dass den spezifischen kantonalen und regionalen Bedürfnissen gebührend Rechnung getragen wird. Die Kantone müssen dafür ihre Richtpläne innerhalb einer Frist von drei Jahren anpassen. Der Ständerat will wesentlich weiter gehen als der Bundes- und auch der Nationalrat und den Kantonen eine Reihe von konkreten raumplanerischen Massnahmen vorschreiben. Diese finden Sie in den vorhin begründeten Minderheitsanträgen.

Zu diesen einzelnen Anträgen folgende Bemerkungen: Der Minderheitsantrag van Singer verlangt in einer Ergänzung von Absatz 2, dass jährliche Kontingente von Zweitwohnungen festzulegen sind. Eine Kontingentierung könnte zwar ein Mittel sein, es gibt jedoch auch noch eine Vielzahl anderer raumplanerischer Möglichkeiten, der Zweitwohnungsproblematik zu begegnen. Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Meinung, dass die konkreten Massnahmen den Kantonen überlassen werden sollen, wie es der Bundesrat auch vorgeschlagen hat. Die Ansiedlung dieser Kompetenzen auf Gesetzesstufe beim Bund wäre nicht stufen- oder nicht sachgerecht. Die UREK hat den Antrag van Singer mit 15 zu 12 Stimmen abgelehnt.

In Artikel 8 Absätze 3 und 4 möchte der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat die Zweitwohnungsproblematik sehr detailliert regeln. Dabei fordert er bzw. die Minderheit Stump mit einem neuen Absatz 3 eine Beschränkung der [PAGE 1404] Zahl der neuen Zweitwohnungen, die Förderung der Hotellerie und preisgünstiger Erstwohnungen sowie eine bessere Auslastung von Zweitwohnungen. Die Kommissionsmehrheit will den Kantonen auch hier die Wahl des am besten geeigneten raumplanerischen Mittels überlassen. In erster Linie sind ja die Kantone für die Umsetzung der Raumplanung verantwortlich. Die Forderungen des Ständerates wären in der Praxis schwer umsetzbar. Wie soll beispielsweise eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen in der Praxis durchgesetzt werden? Die Vermietung einer Wohnung und die Preisgestaltung sind normalerweise Sache des Eigentümers und hängen auch vom Markt ab. Die UREK hat mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, am nationalrätlichen Beschluss festzuhalten.

Noch deutlicher wurde der Antrag Stump zu Absatz 4 abgelehnt. Die in Absatz 4 aufgelisteten Kriterien für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen lassen einen erheblichen Interpretationsspielraum zu und würden bei der Umsetzung wohl zu vielen Diskussionen und Unsicherheiten in den betroffenen Gebieten führen.

Ich bitte Sie namens der Kommission, überall den Anträgen der Mehrheit zu folgen.