preparatory:AB 113178
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20
Wortprotokoll
Die Antwort des Bundesrates vom 26. Mai 2010 auf meine Motion vermag aus meiner Sicht in mehrfacher Hinsicht nicht zu überzeugen. Völlig zu Recht bemerkt der Bundesrat, dass das KVG eine grosse soziale Errungenschaft darstellt. Genau deshalb suchen nicht nur die zahlenden Bevölkerungsgruppen Zugang zu unserem hervorragenden Gesundheitswesen, sondern auch sich illegal in der Schweiz aufhaltende Personen, die Sans-Papiers. Der Bundesrat macht es sich darum aus meiner Sicht zu leicht, wenn er bei der Versicherungspflicht nach Artikel 3 KVG lediglich am zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff anknüpft. Dies stellt für Sans-Papiers - völlig verständlich - geradezu eine Einladung dar, vom schweizerischen Gesundheitssystem zu profitieren. Dem Versicherungsmissbrauch sind somit Tür und Tor geöffnet; dies gilt umso mehr, als auch Sans-Papiers Anspruch auf Prämienverbilligung haben.
Es geht mir nicht darum, die Sans-Papiers von einer menschenwürdigen medizinischen Versorgung auszuschliessen. Das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung gilt für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung. An diesem Grundrecht sollte sich der Umfang der medizinischen Versorgung für Sans-Papiers orientieren und nicht am gesamten Leistungskatalog des KVG. Anders als vom Bundesrat dargestellt, ist es hierfür nicht nötig, ein paralleles Gesundheitssystem zu schaffen. Tatsache ist, dass den Krankenversicherern durch die Sans-Papiers ein ganz erheblicher Verwaltungsaufwand im Vollzug entsteht. Von einer wirtschaftlich geeigneten Versorgung auf Basis des Krankenversicherungssystems kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: Angesichts der heute schon horrenden und in Zukunft weiter steigenden Kosten im Gesundheitswesen ist es umso unverständlicher, dass der Bundesrat hier keinen dringlichen Handlungsbedarf erkennt.
Ich beantrage Ihnen die Annahme meiner Motion. Nur so können wir die erheblichen praktischen Probleme bei der Krankenversicherung von Sans-Papiers lösen, das grosse Missbrauchspotenzial bekämpfen, die Solidarität unter den Versicherten der sozialen Krankenversicherung stärken und den Datenaustausch über Personen ohne geregeltes Aufenthaltsrecht zwischen den kantonalen Fremdenpolizeien und den sozialen Krankenversicherern ermöglichen.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu unterstützen. Es wäre zudem, glaube ich, wirklich an der Zeit, das Problem der Sans-Papiers auch im Bereich der Krankenversicherung grundsätzlich zu studieren und entsprechend auch zu klären.