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Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-11-30

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, mit welchem bei der Position 306.A4300.0138, "Heimatschutz und Denkmalpflege", eine Erhöhung von 20,48 Millionen auf 30 Millionen Franken verlangt wird. Als Parlament haben wir diese Korrektur auch schon in den vergangenen Jahren durchführen müssen, und zwar weil allen Experten, allen Betroffenen, allen Kantonen bewusst ist, dass unser kulturhistorisches Erbe uns verpflichtet, es zu erhalten und uns darum zu kümmern, damit es auch den künftigen Generationen noch zugänglich ist. Dafür braucht es gewisse Finanzen.

Jetzt stehen wir in einem sogenannten Zwischenjahr, wie dies das Bundesamt für Kultur genannt hat. Das Bundesamt für Kultur hat im Rahmen der angekündigten Kulturbotschaft den realen Bedarf berechnen lassen. Es hat dafür diverse Expertenberichte in Auftrag gegeben. Alle Expertenberichte, die mit unterschiedlichen Methoden erstellt worden sind, sind zur Auffassung gelangt, dass wir für den Denkmalschutz jährlich 60 Millionen Franken brauchen, um den Erhalt all derjenigen Kulturdenkmäler zu gewährleisten, die wir restaurieren oder sanieren müssen.

Es ist darum auch klar, warum wir jetzt von unseren Kantonen angeschrieben worden sind - ich gehe davon aus, dass auch Sie von Ihrem Kanton angeschrieben worden sind - und warum sich die Kantone massiv für diese Erhöhung auf 30 Millionen Franken wehren. Wir haben die Situation, dass Projekte anstehen, die mit der Kürzung auf 20,48 Millionen Franken nicht mehr durchgeführt werden können. Wenn man aber diese Kulturdenkmäler nicht erhält, gehen nicht einfach die Kosten runter, sondern, im Gegenteil, sie stauen sich an, sodass man in den darauffolgenden Jahren umso mehr Denkmäler hat, die man restaurieren muss; es entstehen zudem zusätzliche Kosten, weil die Substanz der Baudenkmäler gelitten hat.

Hier zu kürzen heisst: Wir haben in Zukunft Mehrausgaben. Die Kantone werden noch mehr investieren müssen; auch der Bund wird im Rahmen des NFA noch mehr finanzieren müssen. Ich habe den Eindruck, die Erhöhung auf diese bisher schon zugesicherten 30 Millionen Franken vonseiten des Bundes ist vernünftig. Es ist die Hälfte dessen, was eigentlich gemacht werden müsste. Es ist nicht so, dass wir hier Luxusprojekte finanzieren, sondern wir haben auch hier eine Warteliste, wir haben auch hier noch eine Priorisierung der Baudenkmäler. Wir können aber mindestens den Kantonen eine Planungssicherheit gewähren, damit sie wenigstens diejenigen Baudenkmäler, deren Sanierung sie für das Jahr 2011 geplant haben, sanieren können.

Ich bitte Sie darum auch im Namen all derjenigen Kantone, die Sie angeschrieben haben, hier den Budgetbetrag auf 30 Millionen Franken zu erhöhen.

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