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preparatory:AB 114724

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Den Antrag der FDP-Liberalen Fraktion hat soeben Kollegin Kleiner erläutert: Zustimmung zur Mehrheit bei den Übergangsrenten.

Ich möchte noch auf einen Einzelantrag aufmerksam machen, den Sie auf dem Pult finden. Der Einzelantrag Humbel will den Buchstaben a mit einem Absatz 5 ergänzen, wonach Änderungen von IV-Rentenansprüchen nach Litera a der Schlussbestimmungen keine Anpassung von Rentenansprüchen gemäss UVG und auch keine anderen Ausgleichsansprüche der Versicherten bewirken. Dieser Antrag ist weder in der Kommission noch in der Fraktion im Detail behandelt worden, weil er nicht vorlag. Er ist aber - so beurteile ich es - nicht unberechtigt. Wenn nämlich IV-Renten ganz oder teilweise aufgehoben werden, so hat die Unfallversicherung - sofern ein Unfall die Invaliditätsursache darstellte - gemäss Unfallversicherungsverordnung ihre Komplementärrente anzupassen. Es muss aber verhindert werden, dass der Invaliditätsgrad und damit die IV-Rente auf der einen Seite herabgesetzt werden, in der Folge aber die Unfallversicherungsrente erhöht werden muss. Kostenverlagerungen auf andere Sozialversicherungen sollten verhindert werden, da sind wir uns sicher einig. Die Massnahmen müssen in der gesamten Sozialversicherungsgesetzgebung kohärent sein.

Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen empfehle, diesem Einzelantrag, der allerdings nicht im Detail diskutiert worden ist, zuzustimmen. Wir sollten diesem Antrag auch zustimmen, um eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, sodass dieser eine fundierte Beurteilung vornehmen kann.

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