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preparatory:AB 115184

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Bisher gingen wir bei den Verhandlungen davon aus, dass es sich bei den Managed-Care- oder integrierten Netzwerken um Organisationen handelt, die eben Ärztenetzwerke sind. Selbstverständlich steuern diese Netzwerke auch die stationären Leistungen. Das ist unbestritten, auch von der Minderheit, und steht auch so in diesem Absatz. Die Netze können mit Spitälern sogar Exklusivverträge abschliessen; das kommt dann weiter hinten. Es ist also nicht so, dass der stationäre Bereich nicht in diese Ärztenetzwerke einbezogen wäre.

Aber ich glaube, wir müssen ehrlich sein. Wenn wir Netzwerke wollen, müssen wir auch Netzwerke verlangen und das wirklich ins Gesetz schreiben. Wir sollten das entsprechend festhalten und uns dabei wirklich auf Ärztenetzwerke konzentrieren, nicht auf Parallelstrukturen, die an den kantonalen Spitalplanungen vorbeigehen; das ist die grosse Gefahr. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz stellt sich ebenfalls auf den Standpunkt, dass hier nicht noch mal eine neue Regelung ausserhalb der Spitalplanung und erst noch parallel zur neuen Spitalfinanzierung, die jetzt grosse organisatorische Umstellungen verlangt, eingeführt werden soll. Es reicht, wenn wir die Netzwerke auf die Ärzte beschränken.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen. Übrigens erfassen die Artikel 36 bis 38 neben den Ärzten natürlich auch sämtliche anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Auch Apotheken können also Netzwerke bilden, auch Spezialisten können Netzwerke gründen. Wie gesagt, alle können die Spitäler in ihre Netzwerke integrieren. Wichtig ist, dass wir nicht den Spitälern selber die Kompetenz geben, auch noch Netzwerke zu gründen.