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preparatory:AB 118865

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-06-07

Wortprotokoll

Die Evakuierung ist eine von verschiedenen Massnahmen, die bei einer Freisetzung von Radioaktivität zum Schutz der Bevölkerung angeordnet werden können. Ob bei einem AKW-Unfall evakuiert wird, welche Gebiete beziehungsweise wie viele Personen betroffen sind und wie schnell die Evakuierung vollzogen sein muss, hängt vom Ereignisablauf ab. Bei einer Evakuierung geht es darum, dass sich die betroffene Bevölkerung aus dem gefährdeten in ein sicheres Gebiet bewegt. Für die Aufnahme und Unterbringung kommen daher alle ausserhalb der gefährdeten Zone gelegenen Gebiete infrage. Es ist davon auszugehen, dass sich rund zwei Drittel der Bevölkerung bei Verwandten, Bekannten oder in Ferienwohnungen einquartieren. Zur Unterbringung der restlichen Personen müssen von Hotels, Turnhallen und Gemeindesälen bis zu öffentlichen Schutzräumen und militärischen Unterkünften sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Ob nach einer Evakuierung Menschen umgesiedelt werden müssen, zeigt sich erst nach dem Ereignis. Wo die allenfalls betroffenen Personen angesiedelt werden, ist letztlich eine politische Frage, die nach der unmittelbaren Ereignisbewältigung im Rahmen des normalen politischen Prozesses beantwortet werden muss.