preparatory:AB 120396
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-14
Wortprotokoll
Ich spreche auch im Namen der SVP-Fraktion für die Minderheit. Die Minderheit möchte, dass für den ganzen Artikel 18 nach wie vor das geltende Recht - wie es auf der Fahne links steht - gilt. Das ist in der Kommission, aber auch auf der Fahne nicht klar zum Ausdruck gekommen. Darum möchte ich es betonen: Streichen heisst, dass das geltende Recht weitergeführt wird; wir möchten also keine Änderung.
Es ist jetzt ein paarmal betont worden, dass der Nachrichtendienst nicht alles in der Öffentlichkeit auslegen kann und darf - ansonsten nützt ja der Nachrichtendienst gar nichts mehr. Beim Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit haben wir eigentlich schon von Beginn an eine Ausnahme gemacht bzw. das Auskunftsrecht anders geregelt: Es gilt das sogenannte indirekte Auskunftsrecht. Wir möchten dieses Auskunftsrecht beibehalten. Warum?
Wenn heute jemand nachfragt, ob er registriert sei, kommen die Akten zum Datenschutzbeauftragten, und der Datenschutzbeauftragte schaut die Akten an, schaut, ob deren Erstellung rechtmässig erfolgt ist oder nicht, und dann bekommt der Betroffene, also derjenige, der Auskunft verlangt, die Antwort, dass alles rechtens sei. Der Betroffene weiss also bei einer solchen Antwort nicht, ob er registriert ist oder nicht. Das ist eben beim Staatsschutz und bei Sicherheitsfragen wichtig, damit z. B. ein Terrorist oder ein Mitglied einer Verbrechensorganisation nicht weiss, ob über ihn Daten gesammelt werden oder nicht. Das ist das heutige System.
Wenn wir nun zum direkten Auskunftsrecht wechseln, muss bekanntgegeben werden, ob jemand registriert ist oder nicht. Das führt insbesondere dann zu Unsicherheiten, wenn wir die Rechtsprechung nicht genau kennen. Natürlich kann der Nachrichtendienst beantragen, aus überwiegenden öffentlichen Interessen keine Auskunft geben zu müssen; aber ein solcher Entscheid könnte ja dann vor Gericht gezogen werden, und das Gericht würde dann entscheiden, ob Auskunft gegeben werden darf oder kann. Wenn wir einen Systemwechsel vornehmen, schaffen wir eine unsichere Situation. Gerade angesichts der weltweiten Unsicherheiten ist es nicht angebracht, hier einen Systemwechsel vom indirekten zum direkten Auskunftsrecht vorzunehmen. Ich bitte Sie dringend, die Aufgaben und Tätigkeiten des Nachrichtendienstes nicht zu verwässern.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit zuzustimmen, also beim geltenden Recht zu bleiben, damit der Nachrichtendienst nach wie vor nur auf dem indirekten Weg über den Datenschutzbeauftragten Auskunft geben muss.