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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2011-09-28

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Ich werde mich nicht so wortgewandt äussern wie mein Vorredner, sondern etwas bodenständiger.

Das heute gültige Namensrecht stammt aus dem Jahr 1984. Es wurde bereits bei seiner Einführung massiv bekämpft. Paradoxerweise bekämpfen die damaligen Gegner nun auch die Revision dieses Namensrechts.

Nur, das geltende Namensrecht ist nicht nur kompliziert, es ist auch unvollkommen. Wir erinnern uns an Herrn Schnyder Burghartz, der nicht Schnyder Burghartz heissen durfte, weil es das Schweizer Recht nicht zulässt - im Gegensatz zu seiner Frau, die problemlos Burghartz Schnyder hätte heissen können. Wir erinnern uns aber auch an die Revision Sandoz. Die liberale Suzette Sandoz - sic transit gloria mundi - hat uns eine Namensrechtsrevision vorgeschlagen, die dann in der Schlussabstimmung in diesem Saal abgelehnt worden ist.

Der Ständerat versucht uns nun wieder auf den richtigen Weg zurückzuführen, und die Vorlage des Ständerates weist in die richtige Richtung. Sie geht von der Unabänderlichkeit des Namens und des Bürgerrechts aus. Und wenn Herr Freysinger behauptet, das wäre das Ende der Genealogie, muss ich sagen: Die Genealogen werden natürlich Freude haben. Mit dieser Gesetzesnovelle werden die Namen nicht mehr geändert, die Namen werden nicht mehr mehrmals pro Leben und mit jeder Ehe wieder geändert. Daran werden die Genealogen Freude haben, denn so wird es viel einfacher zu rekonstruieren sein, wer von wem abstammt. Jeder Mensch behält während seines ganzen Lebens denselben Namen und dasselbe Bürgerrecht, unabhängig von der Änderung des Zivilstandes.

Brautleute, die ihre Zusammengehörigkeit durch einen gemeinsamen Namen ausdrücken wollen, können das bei der Heirat tun, wie das heute bereits der Fall ist. Das wird auch in Zukunft noch möglich sein. Und bei Verwitwung oder Scheidung kann der Ledigname wieder zurückgenommen werden.

Die Berichterstatterin, Frau Schmid-Federer, hat es ausgeführt: Sie heisst heute schon Schmid-Federer, sie kann auch in Zukunft noch so heissen. Ein Allianzname mit Bindestrich ist weiterhin möglich.

Wenn die Brautleute einen Familiennamen wählen, dann wird dieser Familienname automatisch der Name ihrer Kinder. Aber die unsäglichen Doppelnamen fallen weg. Und seien Sie doch ehrlich: Die Einführung dieser Doppelnamen, das war vor zwanzig Jahren ein Ärgernis und ist es heute noch. Sie sind unnötig, und wir sind froh, wenn wir mit diesen Doppelnamen aufhören können.

Wir Grünen unterstützen die vorliegende Revision des Namensrechts. Mit dieser Revision ziehen wir die Lehren aus den gesellschaftlichen Änderungen. Die vorliegende [PAGE 1760] Revision führt dazu, dass die Namen nicht bei jeder Eheschliessung und Scheidung neu definiert werden müssen, sondern dass Mann und Frau von der Geburt bis zum Tod ihren Namen behalten dürfen. Sie ermöglicht es Mann und Frau auch, so zu heissen, wie sie heissen wollen - mit Verzicht auf die Doppelnamen ohne Bindestrich. Die Revision führt aber auch die Einheitlichkeit des Familiennamens konsequent weiter, wenn die Ehegatten das vorsehen wollen. Das ist der liberale Aspekt; das wurde vorhin angetönt. Es ist weiterhin und besser als heute möglich, einen einheitlichen Familiennamen zu tragen. Diese "Corporate Identity" kann auch in Zukunft gepflegt werden. Heute sind es rund 80 Prozent der Familien, die diese "Corporate Identity" pflegen. Sie können das auch in Zukunft haargenau gleich handhaben. Die Revision bringt Lösungen, die sich ohne Gerichte und ohne Behörden umsetzen lassen. Sie belässt den Ehegatten trotzdem die nötige Freiheit.

Wenn Herr Lüscher vorhin den Teufel an die Wand gemalt hat - er hat das sehr wortgewandt getan -, dann muss man sagen: Er ist ein grosser Theoretiker, seine Ausführungen hatten wenig Realitätsbezug. Bereits heute müssen sich die Eltern gemeinsam auf einen Vornamen ihres Kindes einigen. Das klappt immer, und das klappt ohne Probleme. Wir kennen keine Kinder, die ohne Namen in der Welt herumspazieren. Die Befürchtungen von Herrn Lüscher sind nicht begründet. Wir bitten Sie daher, seine Anträge abzulehnen.

Nicht zu vergessen sind zum Schluss noch die Verschlingungen im Bürgerrecht, die aufgelöst werden. Das Bürgerrecht folgt dem Namen - Punkt! Das ist eine wesentliche Vereinfachung gegenüber heute. Fragen Sie Ihren Zivilstandsbeamten; er wird Ihnen darüber sehr ausführlich Auskunft geben können.

Wir bitten Sie nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern auch aus Gründen der Logik, der Transparenz, der Gleichstellung und der Qualität unserer Gesetzgebung, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und - nicht vergessen! - auch bei der Schlussabstimmung richtig abzustimmen.