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preparatory:AB 121495

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage, was die Vorsorgeeinrichtungen im Zusammenhang mit den Generalversammlungen zu tun haben. Wir haben ursprünglich entschieden, dass die Vorsorgeeinrichtungen gehalten sind, ihre Stimmrechte auszuüben. Der Nationalrat hat dann in einem anderen Sinn entschieden. Er schlägt vor, sofern möglich sollen die Vorsorgeeinrichtungen ihre Stimmrechte in schweizerischen Gesellschaften, deren Aktien an der Börse kotiert sind, ausüben. Hier stellt sich jetzt die Frage, was wir wollen. Der Ständerat hat eine zwingende Stimmpflicht vorgesehen. Der Nationalrat will diese Stimmpflicht nur noch vorsehen, wenn die Ausübung des Stimmrechts möglich ist.

Diese Bestimmung, das ist zuzugeben, hat keinen normativen Charakter. Die Mehrheit hat sich dann aber, nachdem wir schon in der ersten Runde kritische Voten gehört hatten, dafür entschieden, sich dem Nationalrat anzuschliessen, und eine Minderheit, die von Herrn Janiak vertreten wird, beantragt Festhalten.