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preparatory:AB 123746

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Der Interessenkonflikt im Gesundheitswesen hat zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird immer breiter diskutiert. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Publikationen, welche die Verflechtung zwischen Pharmaindustrie und Medizinalpersonal, zwischen medizinischer Fort- und Weiterbildung und der Industrie usw. darlegen. In diesem Bereich gibt es Handlungsbedarf, auch wegen der steigenden Kosten für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es ist dringend nötig, hier eine grössere Transparenz zu schaffen.

Es gibt in diesem Bereich zwar Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, der Branchenverbände und der FMH, welche die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten und der Industrie regeln, aber es fehlt ein öffentlich zugängliches Register, das über die Interessenbindungen Auskunft gibt. Wir wissen heute in der Schweiz nicht, welche Ärzte oder Institutionen wofür Geld von der Industrie erhalten.

Diese Diskussion über die Offenlegung der Finanzierung vonseiten der Pharmaindustrie oder allgemeiner der Industrie für Medizinprodukte ist in verschiedenen Ländern im Gange. Es gibt Länder, die in diesem Bereich schon Regeln kennen. Ärzte müssen offenlegen, wenn sie an Pharmafirmen beteiligt sind, in Führungsgremien oder Beiräten von Pharmaunternehmen als Berater oder Experten tätig sind oder Pharmafirmen an ihrer Praxis beteiligt haben.

In einem Land wie der Schweiz, in dem die Pharmaindustrie eine wichtige Rolle spielt, das auch in der Forschung und bei der Entwicklung neuer Arzneimittel eine wichtige Rolle hat und in dem wir alle eine gute Zusammenarbeit zwischen Medizinalpersonal und Einrichtungen des Gesundheitswesens wollen, sollten die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren transparenter sein. Das wäre auch eine Chance für die Pharmaindustrie und die Medizinalindustrie, da mehr Vertrauen entstehen würde. Konkret will ich das Heilmittelgesetz so ändern, dass Pharmaunternehmen und Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, Bezahlungen und Geschenke an Medizinalpersonal oder an medizinische Einrichtungen wie Spitäler offenlegen müssen. Diese Informationen sollen in einer online zugänglichen und jährlich aktualisierten Datenbank veröffentlicht werden.

Die Frage nach mehr Transparenz bei geldwerten Vorteilen ist vom Bundesrat bereits aufgenommen worden, und sie wird in einer Revision des Heilmittelgesetzes behandelt, die noch dieses Jahr vom Bundesrat als Botschaft überwiesen werden soll. Aber mein Vorschlag geht, was Transparenz und die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten betrifft, einen Schritt weiter. In der Kommission sind wir von der Verwaltung informiert worden, dass der Bundesrat grundsätzlich vorsieht, mehr Transparenz zu schaffen. Aber eine Offenlegung im Sinn eines öffentlichen Registers ist nicht vorgesehen, und Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte und Institutionen sind nicht erfasst. Mit der Zustimmung zu meiner Initiative wird es möglich sein, die Arbeiten, die durch meine Initiative ausgelöst werden, und die Arbeiten zum Heilmittelgesetz zusammenzuführen.

In der Initiative habe ich die Pharmafirmen und die Medizinprodukte genannt, aber selbstverständlich können auch Laborfirmen und der Versandhandel betroffen sein. Im [PAGE 300] italienischen Originaltext meiner Initiative rede ich sehr allgemein von "materiale o strumenti sanitari".

Die Unterstützung der Initiative in dieser ersten Phase bedeutet, dass wir als Parlament mehr Transparenz wollen, dass wir aber auch den Fokus auf den Leistungserbringern und der Industrie haben wollen. Das wäre ein starkes Signal für die Konsumentinnen und Konsumenten und auch für den Bundesrat, der bald mit einer Vorlage kommen wird. Eine Offenlegung, ein Register ist nicht aufwendig, und es ist nicht teuer. Hingegen gibt es für den Interessenkonflikt Regelungsbedarf in Richtung meines Vorschlages, wie die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften an einer öffentlichen Tagung am 10. November 2011 gesagt hat.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.