preparatory:AB 127423
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-12
Wortprotokoll
Bevor man sich dieser Differenzbereinigung zuwendet, muss man sich nochmals bewusstwerden, was in der Vergangenheit bei der Invalidenversicherung eigentlich genau passiert ist. Ich möchte dies hier und heute nicht im Sinne einer nochmaligen Eintretensdebatte tun, sondern einfach nochmals die harten Fakten zu diesem Sozialwerk vor Augen führen. Dies erscheint mir umso wichtiger, als der Nationalrat das vom Ständerat in der Wintersession 2011 verabschiedete Sanierungspaket zerzaust, die getroffenen Massnahmen pulverisiert und wichtige Bereiche handstreichartig in einer Vorlage 3 an seine Kommission zurückgewiesen hat. Man muss davon ausgehen, dass diese Vorlage 3 inhaltlich nie mehr behandelt und schon bald aus den Augen verloren wird. Nicht einmal eine verbindliche Limite oder ein Grenzwert zur Wiederaufnahme dieses Revisionsteils wurden festgelegt.
Die Botschaft des Bundesrates vom 11. Mai 2011 basierte auf rund 15 Milliarden Franken Darlehensschulden beim AHV-Ausgleichsfonds, einem Defizit von über 1 Milliarde Franken pro Jahr und einer befristeten Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozentpunkten bis Ende 2017. Sie war die Ausgangslage für diese Revisionsvorlage. Dabei hat man 2009 in der Abstimmung zur Zusatzfinanzierung dem Stimmbürger und der Stimmbürgerin klar versprochen, dieses Sozialwerk jetzt auch ausgabenseitig fundamental zu sanieren, sodass künftig keine weiteren zusätzlichen finanziellen Mittel mehr notwendig sein würden und die Betriebsrechnung ausgeglichen sein würde. Der positive Ausgang der Abstimmung war nur gerade einem einzigen Kanton zuzuschreiben - aus heutiger Sicht vielleicht ein Kanton zu viel -, ansonsten wäre die Zusatzfinanzierung am Ständemehr gescheitert.
Beim ersten Massnahmenpaket war man sich bewusst, dass neben der Einführung der neuen Assistenzleistung auch markante Einsparungen erzielt werden könnten. Das Defizit reduzierte sich danach auf rund 700 Millionen Franken pro Jahr. Erfreulicherweise reduzierte sich seit der 5. IV-Revision auch die Zahl der Neurentner um rund 45 bis 50 Prozent, was spürbare Auswirkungen auf die Umlagerechnung von heute und morgen haben wird.
Dieser Effekt wurde jedoch beim zweiten Paket und bei dessen zusätzlichen Massnahmen bereits eingerechnet. Unser Rat hat diesem dringenden Sanierungskonzept am 19. Dezember 2011 mit lediglich einer Gegenstimme zugestimmt; er reduzierte die Sanierungsmassnahmen und den vom Bundesrat vorgesehenen Betrag von 325 Millionen Franken auf 250 Millionen Franken. Doch aus Sicht des Nationalrates scheint sich der Bedarf in Luft aufzulösen; anders ist die weitere Reduktion von 250 auf noch knapp 40 Millionen Franken nicht zu erklären.
Was ist in diesen Jahren eigentlich passiert, was nicht schon in der Revisionsvorlage eingerechnet war? Ich erinnere mich als damaliger Kommissionspräsident sehr gut an die Erläuterungen, die ich vom BSV auf die Frage erhalten habe, wie denn die Reduktion des Restdefizits von 500 Millionen Franken auf 325 Millionen Franken zu rechtfertigen sei. Man sagte mir damals, dass diese Differenz in der längerfristigen Betrachtung durch die Reduktion der Neurenten auf 50 Prozent zu verantworten und dass die Differenz eingerechnet sei. Übrigens hatten im BSV damals die gleichen Personen wie heute die entsprechenden Funktionen inne.
Wenn ich die Protokolle und das Amtliche Bulletin des Nationalrates lese, so sehe ich, dass nun auch die von unserem Rat vorgesehenen 250 Millionen Franken nicht mehr notwendig sind. Ich frage mich: Wie kann das sein? Haben wir 2011 bei der Kommissionsberatung falsche Zahlen erhalten, oder sind die Massnahmen so erfolgreich umgesetzt worden, dass man schlicht alles vergessen kann? Auf die in der Kommission gestellte Frage konnte man uns keine klaren Fakten präsentieren. Obwohl die Wirksamkeitsberichte der 5. IV-Revision dem Amt bekannt waren und die angestrebten Ziele mehrheitlich erreicht wurden, erscheint dieses durch den Bundesrat anscheinend abgesegnete Splitting mehr als seltsam.
Die vorgelegte Grafik zeigt klar auf, dass die Schuldenrückzahlung einfach von 2025/26 auf 2030/31 verschoben wird. So einfach lässt es sich wirtschaften. Das vermag aber aus meiner Sicht überhaupt nicht zu überzeugen; es ist Ausdruck von politischem Opportunismus und der Angst vor einem möglichen Referendum.
Die Argumentation seitens des Departementes und des BSV basiert im Prinzip lediglich auf Hoffnungen, Erwartungen und Vermutungen. Der Goodwill des Souveräns und der nochmalige Übertrag von 5 Milliarden Franken als Schwankungsreserve in den neugeschaffenen IV-Ausgleichsfonds interessieren heute niemanden mehr. Der nun eingeschlagene Kurs ist gemäss meiner Überzeugung überhaupt nicht vertretbar und nicht mit dem vereinbar, was man dem Stimmbürger und der Stimmbürgerin versprochen hat. Hier muss der politische Alzheimer Einzug gehalten haben. Mit dem zur Sanierung der IV eingeschlagenen Kurs hat dies jedenfalls nichts mehr zu tun. Es kommt hinzu, dass die vom BSV vorgelegten Finanzperspektiven mit erheblichen konjunkturellen Risiken verbunden sind. Ich bin der Überzeugung, dass dieses Sozialwerk auf diese Weise kaum wird saniert werden können. Darüber darf auch der zu erwartende Umlage-Nettoertrag in der IV-Rechnung für das letzte Jahr nicht hinwegtäuschen.
Die Ausgliederung und Rückweisung verschiedener Sanierungsmassnahmen in Vorlage 3 macht diese Revision eigentlich zur Farce. Effektive Zeitlimiten, die festlegen, wann denn die Revision 6b wieder durch die Kommission beraten werden soll, wurden nicht aufgenommen, ich habe es bereits erwähnt; sie existieren auch gar nicht. Der Rückweisungsauftrag an die SGK-NR wird zudem so formuliert, dass diese Vorlage kaum mehr beraten werden wird. Festzuhalten ist zudem, dass die Evaluation zur 5. IV-Revision abgeschlossen ist und die entsprechenden Berichte vorliegen - Sie wurden ebenfalls damit bedient. Sicher ist, dass eine Erweiterung der mit der Revision 6a eingeführten Assistenzbeiträge, wie sie schon mehrmals verlangt wurde, so kaum möglich sein wird, auch wenn sie berechtigt wäre. [PAGE 113]
Die effektive Sanierung inklusive Schuldenrückzahlung - das, was wir neu vor uns haben - entspricht nicht mehr dem, was wir mit der entsprechenden Botschaft angepackt haben. Es weicht auch von dem ab, was wir dem Volk vor der Abstimmung zur Zusatzfinanzierung versprochen haben: die strukturelle Sanierung inklusive Schuldentilgung bis 2025. Das ist übrigens der Zeitpunkt, zu dem die AHV dieses Darlehen dringend wieder zurückhaben muss. Ein Splitting der Revisionsvorlage mit einer Vorlage 3 entzieht ihr wichtige Revisionsbereiche und weist diese Vorlage 3 auf den Sankt-Nimmerleins-Tag an die Kommission des Nationalrates zurück.
Ich beantrage Ihnen deshalb, an den Beschlüssen unseres Rates vom 19. Dezember 2011 im Sinne der Botschaft des Bundesrates vom 11. Mai 2011 festzuhalten und auf das davon abweichende Splitting zu verzichten.