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preparatory:AB 129368

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-11

Wortprotokoll

Das Steuerobjekt ist bei der Mehrwertsteuer das Erbringen einer Leistung für andere Personen gegen Entgelt. Hier haben wir das Erbringen einer Eigenleistung. Damit ist das innerhalb des Systems etwas Fremdes. Selbst in der Europäischen Union, die ja im Vergleich zu uns eine doppelt so hohe Mehrwertsteuer erhebt, gibt es diese Eigenleistungsbesteuerung nicht. Es gibt sie auch in keiner anderen Branche; nirgends wird die eigene Wertschöpfung besteuert. Es ist deshalb nicht eine Erleichterung für eine bestimmte Branche oder eine Bevorzugung, sondern es ist die Beseitigung einer Systemwidrigkeit.

Sie müssen sich mal vorstellen, wie das in anderen Branchen ist, wo zum Teil auch Wertschöpfung innerhalb eines Unternehmens stattfindet, weil mehrere Stufen miteinander zusammenhängen. Das kann man ja dann nicht individuell besteuern. Deshalb sind wir der Meinung, dass man hier Klarheit schaffen muss.

Die Schweiz hat schon heute eine niedrige Mehrwertsteuer. Deshalb lohnt es sich eben nicht, gewissermassen eigene Baugesellschaften zu gründen, nur um diese Mehrwertsteuer zu umgehen. Wenn man hier jetzt von Steuerausfällen von 100 Millionen Franken und mehr gesprochen hat, dann hat man in der Tat Pensionskassen oder Versicherungsgesellschaften im Visier, die dann aus rein mehrwertsteuerlichen Gründen Eigenbau betreiben würden. Doch das lohnt sich nicht. Denn letztlich müsste man den Handwerkern, die eben doch Drittleistungen an einem solchen Bau erbringen müssen, trotzdem Mehrwertsteuer bezahlen; dort fallen dann eben die normalen Mehrwertsteuerabgaben an. Das bringt bei Weitem nicht diese Volumina, von denen hier die Rede ist. Ich glaube, dass das theoretische Überlegungen sind; in der Praxis kann man sich das so überhaupt nicht vorstellen.

Ich glaube, dass Sie hier den Mut haben sollten, diese Systemwidrigkeit zu beseitigen, indem Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.