preparatory:AB 130069
Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-10
Wortprotokoll
Eine begriffliche Vorbemerkung: Die Mehrheit hat in Absatz 3 zwei neue Türen aufgemacht - unnötigerweise, wie wir seitens der SP-Fraktion finden. Einerseits wird neu der Begriff des Probanden eingeführt - Sie finden diesen Begriff in der Gesetzesvorlage sonst nirgends -, andererseits wird zwischen gesunden und kranken involvierten Menschen unterschieden, eine Unterscheidung, die im übrigen Gesetz nicht gemacht wird und die in der ursprünglichen Konzeption der Vorlage nicht vorgesehen war. Dies als Vorbemerkung.
Nun zur Würdigung der verschiedenen Anträge: Wir haben den Antrag der Mehrheit und die Anträge der beiden Minderheiten. Den Antrag der Mehrheit lehnen wir aufgrund der [PAGE 323] soeben erwähnten Abweichung von der ursprünglichen Systematik ab. Wichtig ist, dass - wenn überhaupt - nur ein angemessenes Entgelt angeboten werden darf. Das ist uns der wichtigste Grundsatz. Es ist dann die Aufgabe der Ethikkommissionen, die Angemessenheit der Beträge zu kontrollieren und zu bewerten. Bezüglich der beiden Minderheitsanträge empfehlen wir deshalb, dem Antrag der Minderheit I (Neirynck) Priorität einzuräumen oder allenfalls dem Antrag der Minderheit II (Gilli) zu folgen, der zum Entwurf des Bundesrates zurückwill, was wir ebenfalls sehr gut unterstützen können.