preparatory:AB 136143
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-11
Wortprotokoll
Ich beginne am Schluss der Begründung meines Postulates, wo ich festhalte, dass eine Evaluation dazu beitragen soll, die Stärken der Finma zu bewahren und allfällige Schwächen zu beheben. Damit bringe ich zum Ausdruck, dass es mir in keiner Art und Weise darum geht, die Finma bzw. ihre Führung zu schwächen. Im Gegenteil, ich denke, wir haben alle ein grosses Interesse, dass die Finma ihren Aufgaben sachgerecht nachkommen kann.
Der Bundesrat hat in der Stellungnahme vor allem auf die bereits früher durchgeführten Überprüfungen hingewiesen. Im Zusammenhang mit der UBS-Krise hat sich bekanntlich die GPK insbesondere mit den Empfehlungen 3 und 6 ihres Berichtes vom 30. Mai 2010, "Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA", konkret mit der Finma auseinandergesetzt; sie hat entsprechende Empfehlungen abgegeben. Ich war damals selber Mitglied der GPK und auch der Arbeitsgruppe, die diesen Bericht erarbeitete.
Beim Bericht auf das Postulat David 08.4039, "Klärung des Verhaltens der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise", ist darauf hinzuweisen, dass sich auch in diesem Bericht alle Empfehlungen retrospektiv mit der Finanzkrise auseinandersetzen. Die Empfehlungen, die sich in diesem Bericht finden, beziehen sich insbesondere auf folgende Fragen: Ein Thema war die Unabhängigkeit der Finma; das war damals insbesondere ein Thema, weil bei ehemaligen Kadermitarbeitern der UBS Interessenkollisionen vermutet wurden. Es wurde die Zusammenarbeit von Nationalbank und Finanzdepartement angesprochen; daraus entstand das Memorandum of Understanding. Es wurde die Rechtsform angeschaut; man kam zum Schluss, dass die öffentlich-rechtliche Anstalt die geeignete Rechtsform darstellt. Man hat die Führungsstruktur untersucht, Checks and Balances zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Man hat die personellen Ressourcen angesprochen; hier haben wir die Bestätigung erhalten, dass aus Sicht der Finma genügend personelle Ressourcen mit der erforderlichen fachlichen Qualität bestehen. Dann ging es um die finanziellen Ressourcen, [PAGE 104] ebenfalls um die Aufsichtsinstrumente. Das hat dann zu den höheren Eigenmittelanforderungen und zum besseren Anlegerschutz geführt. Dann waren es die Sanktionsinstrumente; die oberste Führungsleitung der UBS wurde weder zivil- noch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, deshalb war das auch ein Thema.
Wenn Sie nun mein Postulat lesen, sind mit dem erwähnten Bericht in Beantwortung des Postulates David 08.4039 und dem erwähnten GPK-Bericht höchstens die Punkte 1 und 2 teilweise abgedeckt. Die Punkte 3 bis 17, also die Mehrheit, werden durch diese Berichte in keiner Art und Weise angegangen.
Ich bin aufgrund von Kritik aus der Branche, aber auch von Verantwortungsträgern in entsprechenden Gesellschaften auf diese Punkte gestossen. Es scheint mir ein konstruktiver Ansatz zu sein, wenn man diesen Fragen auf den Grund geht und sie durch ein unabhängiges externes Expertengremium beurteilen lässt. Solange solche Fragen unbeantwortet im Raum stehen, sind weitere Vorstösse und Kritikpunkte absehbar und die Finma wird geschwächt, weil keine Ruhe einkehrt. Der Bundesrat tut deshalb aus meiner Sicht gut daran, einen entsprechenden Auftrag erteilen zu lassen und die erforderliche Klärung herbeizuführen.
Übergeordnet geht es um die Frage der Aufgabenerfüllung. In Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Finma steht Folgendes: "Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte." Das ist der erste Punkt. Und der zweite Punkt ist: "Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei."
Vor allem die Frage der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes ist mir sehr wichtig. Klar steht der Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger im Vordergrund. Das Gesetz erwähnt aber auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes. Beide Zielsetzungen werden im Gesetz gleichrangig erwähnt. Aber es besteht der Eindruck, dass sich die Finma vor allem um die erste Zielsetzung kümmert und vor allem bedacht ist, sich in jeder Beziehung abzusichern. Dies ist vor dem Hintergrund der Ereignisse an den Finanzmärkten verständlich, und auch parlamentarische Interventionen haben das Ihrige dazu beigetragen. Beim Vollzug des Gesetzes muss aus meiner Sicht aber auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Weiterentwicklung des Finanzplatzes einen hohen Stellenwert geniessen. Diesbezüglich werden immer wieder Beispiele aufgeführt, die Zweifel aufkommen lassen, ob diese Zielsetzung von der Finma ebenfalls verinnerlicht gelebt wird.
Es geht in Punkt 3 des Postulates darum, inwieweit die Finma auch gesetzgeberisch tätig sein darf. Aus meiner Sicht hat sie dies in letzter Zeit beispielsweise mit Rundschreiben, Diskussionspapieren und FAQ mehrmals getan; ich erwähne hierbei insbesondere den Vertriebsbericht. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob die Kommunikation der Finma über ihre Aufsichtspraxis mit der Vielzahl von Informationsgefässen transparent und verständlich ist.
Ein anderer gewichtiger Kritikpunkt besteht darin, dass insbesondere von mittelgrossen und kleineren Instituten moniert wird, dass das Regulierungs- und Überwachungskonzept nicht adressatengerecht ist und zu wenig zwischen grösseren, mittleren und kleineren Instituten unterscheidet, sodass es bei kleineren Instituten dadurch quasi zu einem Overkill kommt.
Eine weitere Frage, die mir wichtig erscheint, besteht darin, ob bei Vernehmlassungen die eingebrachten Rückmeldungen und bei der definitiven Ausgestaltung der entsprechenden Rundschreiben Empfehlungen angemessen berücksichtigt werden. Es wird von der Branche kritisiert, dass zwar Vernehmlassungen stattfinden, die eingebrachten Rückmeldungen aber nicht oder zu wenig berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Hier stellt sich die Frage, ob die Finma die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes genügend wahrnimmt. Dazu verweise ich auf Punkt 10 des Postulates. Von Interesse ist, ob die Bewilligungen im Vergleich zu anderen Finanzmärkten zu konkurrenzfähigen Zeitdauern erfolgen. Hier stellt sich die Frage, ob die in Abweichung von internationalen Standards umgesetzten Regeln des Swiss Finish geeignet sind, und zwar nicht nur, um mehr Sicherheit zu erhalten, sondern auch um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken - aufgeführt in den Punkten 10 und 12 des Postulates.
Ein weiterer Punkt spricht die Zusammenarbeit der verschiedenen Geschäftsbereiche und die Zusammenarbeit mit der Nationalbank und dem Finanzdepartement an. Hier kann man erwähnen, dass bereits mit dem GPK-Bericht auch vom Bundesrat betont wurde, dass man allenfalls eine gesetzliche Verankerung des Memorandum of Understanding im Sinne einer Ergänzung im Bankengesetz und im Nationalbankgesetz aufnehmen könnte.
Schliesslich stellt sich die Frage, ob die Finma durch ihre als einengend wahrgenommene Regulierungstätigkeit nicht quasi die unternehmerischen Entscheide von Versicherungen und Banken blockiert und damit letztlich die Verantwortung für die von ihr erzwungenen oder verhinderten unternehmerischen Entscheide übernehmen muss; es geht also auch um Fragen der Haftung. In die gleiche Richtung geht auch die These, dass die Finma durch ihre zunehmend direkte Aufsicht auch in strategischen Entscheiden - neue Produkte, Reorganisation, Akquisition - das Risiko eingeht, letztlich für Entscheide von Banken verantwortlich zu werden. Hier stellen sich auch Fragen der Haftung.
Weil ich mir bewusst bin, dass wir uns hier bei diesen Fragen an der Nahtstelle zwischen Aufsicht durch den Bundesrat und GPK befinden, habe ich bewusst in Ziffer 17 das Gefäss für allfällige weitere Inputs geöffnet. Wichtig scheint mir aber, dass diese Fragen - zum Teil sind es auch Vorbehalte - an die Adresse der Finma geklärt werden können. Dazu bedarf es meines Erachtens eines unabhängigen Expertengremiums, das dann einen entsprechenden Bericht verfasst.
Nur wenn diese Punkte geklärt und allenfalls gesetzgeberisch geregelt werden, wird die Finma ihre wichtige Aufgabe zugunsten eines starken und überwachten Finanzplatzes wahrnehmen können. Mit einer Ablehnung des Postulates, wie es vom Bundesrat vorgeschlagen wird, wird die Finma letztlich geschwächt. Die von mir aufgeworfenen Fragen werden dann in der Branche weiter die Runde machen und zu einem belastenden Verhältnis zwischen Finanzinstituten, Versicherungen und Überwachungsbehörde führen.
Ich ersuche Sie deshalb, meinem Postulat zuzustimmen. Ich danke Ihnen dafür.