preparatory:AB 137142
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-03-19
Wortprotokoll
Nicht zuletzt aus Gründen der Kollegialität hat der Bundesrat darauf verzichtet, den Bundespräsidenten oder ein anderes Mitglied des Bundesrates in den Ständerat zu entsenden, um seine schriftliche Antwort auf die Interpellation von Herrn Berset zu vertreten. Es gehört schliesslich auch zur Aufgabe des Parlamentes, im Rahmen der Oberaufsicht die Art und Weise, wie die Bundesräte ihre Bundesratsfunktion wahrnehmen, zu beurteilen.
Nun aber zum Inhalt des Vorfalles: Der Bundesrat hat in seiner Antwort festgehalten, dass für ihn die Aufhebung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches nicht zur Diskussion steht. Er sieht in den Aussagen von Herrn Bundesrat Blocher keinen Verstoss gegen die Kollegialität, weil auch Herr Blocher die Aufhebung dieses Artikels nicht verlangt hat. Der Bundesrat erachtet es als legitim, dass Departementsvorsteher in ihrem Kompetenzbereich liegende Bundesaufgaben und Bundesgesetze hinterfragen und dass sie nach Lösungen suchen, wenn sie der Meinung sind, dass in gewissen Bereichen Probleme vorliegen. Dafür trägt das entsprechende Mitglied des Bundesrates die volle Verantwortung. Über allfällige Massnahmen jedoch entscheidet der Bundesrat und nicht ein einzelnes Mitglied; und er stellt dem Parlament Antrag, welches seinerseits die entsprechenden Entscheide fällen muss. So wäre es auch bei einer allfälligen Änderung der Antirassismus-Strafnorm.
Allerdings bedauert der Bundesrat zusammen mit Herrn Berset das Vorgehen von Herrn Bundesrat Blocher. Er ist darüber nicht glücklich. Er hat dies sowohl mündlich geäussert, nach einer Bundesratssitzung, als auch schriftlich in seiner Antwort auf die Interpellation Berset. Er bringt zum Ausdruck, dass Herr Bundesrat Blocher die Frage der Antirassismus-Strafnorm nicht in dieser Art und Weise im Ausland hätte thematisieren dürfen. Über die aussenpolitische Relevanz einer solchen Aussage äussert sich der Bundesrat nicht direkt, aber durchaus indirekt. Er sagt, dass er es nicht als glücklich erachtet, dass im Ausland der Eindruck erweckt werden könnte, dass man Gesetze einfach so abändern könne.
In diesem Sinne hat sich der Bundesrat in seiner Antwort zum Vorfall ausführlich geäussert. Ich möchte übrigens auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat über den Besuch des türkischen Innenministers in Kenntnis gesetzt wurde und er das Programm und auch den Zeitpunkt kannte.
Ich denke, dass zu diesem Vorfall sowohl öffentlich, in den Medien, als aber auch in ihren Kreisen und in den Aussenpolitischen Kommissionen genügend diskutiert wurde; deshalb habe ich dem eigentlich nichts mehr beizufügen.