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preparatory:AB 137225

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-20

Wortprotokoll

Es ist mehrmals das Wort "Wehrgerechtigkeit" gefallen. Ich erinnere Sie daran, dass ich mit einem Postulat, dessen Annahme auch der Bundesrat beantragt hat und das Sie angenommen haben, einen Bericht zur Wehrgerechtigkeit verlangt habe. Damals hat Herr [PAGE 558] Bundesrat Schmid gesagt, das komme dann ganz am Schluss der Legislatur. Ich habe damals darauf insistiert, dass der Bericht eher erscheint, und die heutige Debatte unterstützt mich darin.

Ich habe damals die Frage gestellt, ob die heutige Regelung betreffend Zulassung zum Zivildienst nicht überholt sei, und habe die konkreten Zahlen verlangt. Ich kann die Zahlen, die ich inzwischen eingesehen habe, hier im Rat festhalten: Im Jahre 2005 gab es ganze 1658 Gesuche, davon wurden 107 abgewiesen. In Prozenten ausgedrückt - je nachdem, wovon man ausgeht - sind 6 bis 7 Prozent der Gesuche abgewiesen worden. Wie gross ist der Aufwand dafür? Die Ist-Kosten 2005 für die direkten Funktionsausgaben der Zulassungskommission betragen 1 765 778 Franken, mit einem Betrag von 415 200 Franken für die Weiterbildung - die Weiterbildung der Kommissionsmitglieder, nehme ich an. Für die direkten Funktionsausgaben der Vollzugsstelle kommen nochmals 2,9 Millionen Franken dazu.

Es liegt die Frage der Verhältnismässigkeit auf dem Tisch, die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Aufwand, den man hier treiben muss, und der kleinen Zahl von Abweisungen. Das geht in die Frage der Wehrgerechtigkeit hinein. Die Frage der Wehrgerechtigkeit ist eben breiter zu prüfen. Ich habe sehr viel Verständnis für den Kommissionsantrag, die Motion auszuweiten. Meines Erachtens muss man sich wirklich überlegen und gut prüfen, ob der Tatbeweis nicht das Richtige ist, ob die Gewissensprüfung in der heutigen Zeit und beim heutigen Bedarf der Schweizer Armee noch angemessen ist.