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preparatory:AB 137799

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, der Minderheit zu folgen. Wir begründen das wie folgt: Wenn Sie den Antrag lesen, dann stellen Sie zunächst einmal fest, dass er lautet: "Er beachtet dabei die Bedürfnisse des Jugend- und Gesundheitsschutzes." Wir denken, es wäre korrekter gewesen zu sagen "die Anliegen". Die Anliegen des Jugend- und Gesundheitsschutzes sind heute Morgen ausgiebig dargestellt worden, und sie werden in dieser Form auch vom Bundesrat ja nicht bestritten. Nur, haben wir gesagt, ist hier nicht der richtige Ort, um diesbezüglich zu legiferieren. Wir haben Ihnen auch gesagt, welche Massnahmen seitens des Bundesrates unterwegs sind, um diese Problematik auch zu behandeln. Es handelt sich hier um ein Fiskalgesetz. Alles was in Richtung Lenkungsabgabe oder in Richtung Zweckbestimmung geht, hat eigentlich keine genügende verfassungsmässige Grundlage.

Dazu kommt ein weiterer Punkt: Ich kann mich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass Einzelne, die hinter dem Antrag der Mehrheit stehen, ein bisschen Gewissensberuhigung betreiben. Denn wenn Sie nachher das Gesetz anschauen, dann stellen Sie fest, dass es keinen einzigen Artikel gibt, in dem dann "die Bedürfnisse des Jugend- und Gesundheitsschutzes", wie hier gesagt wird, in irgendeiner Weise ernst genommen oder umgesetzt werden. Es handelt sich hier eigentlich um eine deklaratorische Aussage, um eine Erklärung. Nachdem das Gesetz fiskalischen Charakter hat, ist dieser Artikel irgendwie ein Fremdkörper in diesem Ganzen.

Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen empfiehlt, hier die Klarheit der Gesetzgebung durchzuziehen und der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.

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