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preparatory:AB 13805

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19

Wortprotokoll

Mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und den arbeitsmarktlichen Massnahmen werden die folgenden vier Ziele anvisiert:

1. eine möglichst kurze Dauer der Arbeitslosigkeit;

2. eine möglichst geringe Zahl von Personen, die langzeitarbeitslos werden, also länger als ein Jahr arbeitslos sind;

3. möglichst wenige Ausgesteuerte;

4. möglichst wenige Leute, die innerhalb von vier Monaten wieder in die Arbeitslosigkeit zurückfallen, nachdem sie vorher vermittelt wurden.

Da dieses Konzept nunmehr bereits Früchte zu tragen beginnt und die Wiedereingliederung besser geworden ist, kann der maximale Anspruch von 520 Taggeldern auf 400 Taggelder zurückgeführt werden. Für Personen, welche besonders schwierig zu vermitteln sind, braucht es jedoch nach wie vor Ausnahmen. Davon betroffen sind vor allem Menschen, die älter sind als 55 Jahre, und solche mit einer IV- oder Suva-Rente. Solche Personen haben nach wie vor ein Anrecht auf 520 Taggelder.

Eine Minderheit Ihrer Kommission möchte den Anspruch auf 520 Taggelder nicht erst bei Erreichen des 55. Altersjahres, sondern bereits ab dem 50. Altersjahr eintreten lassen.

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