preparatory:AB 13826
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19
Wortprotokoll
Hier geht es um die Regelung der Anrechnung von Abgangsentschädigungen. Wenn solche Entschädigungen voll an die Taggelder der Arbeitslosenversicherung angerechnet werden, so hat dies zur Folge, dass in Sozialplänen keine Abgangsentschädigungen mehr vorgesehen werden. Es muss ein angemessener Grenzwert festgehalten werden, ab welchem eine Anrechnung zu erfolgen hat. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass freiwillige Leistungen des Arbeitgebers erst zu berücksichtigen sind, wenn sie den Höchstbetrag nach Artikel 3 Absatz 2, das heisst 106 000 Franken, übersteigen.