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preparatory:AB 139613

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen einer grossen Minderheit, hier dem Beschluss des Ständerates und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Dieser verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden eine Ansprechperson bezeichnen, welche für die Verkehrssicherheit zuständig ist. Für die Minderheit ist es nicht nachvollziehbar, warum sich die Mehrheit unserer Kommission so gegen den Beschluss des Ständerates und damit gegen den Bundesrat stellt.

Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, worum es hier bei diesem Gesetz geht. Es geht um das Paket Via sicura, das jahrelang erarbeitet wurde, das zu Beginn über hundert Massnahmen umfasste und mittlerweile zu einem kleinen Sicherheitspäckchen abgespeckt wurde. Wenn wir erreichen wollen, dass mit Via sicura die Verkehrssicherheit auf unseren Strassen erhöht wird, dann müssen wir sicherstellen, dass allen Beteiligten, die sich im Bereich der Strassen engagieren, die beispielsweise ein Strassenbauprojekt umsetzen müssen, klar ist, wer sich innerhalb der Verwaltung um die Sicherheit kümmert. Es geht nicht darum, wie von den Gegnern immer erwähnt wurde, dass wir damit den Staatsapparat ausweiten und die Verwaltung aufblähen möchten, sondern es geht einzig und allein darum, dass wir klare Kompetenzen und klare Verhältnisse schaffen.

Es ist eben wichtig, dass ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Sicherheitsbeauftragte von Anfang an in Strassenbauprojekte einbezogen wird, wenn wir die Sicherheit erhöhen wollen. Die Strassenverkehrssicherheit muss von Anfang an mitgedacht werden, das hat die vorhergehende Debatte zu den Fussgängerstreifen auch gezeigt. Wenn wir ein Strassenbauprojekt planen, ist es eben besser, wenn die sicherheitsbeauftragte Person von Anfang an mit involviert wird. Dann wird von Anfang an der Fussgängerstreifen mitgedacht, und wir können verhindern, dass wir am Ende des Projektes allenfalls nachbessern müssen, um die Sicherheit für die Fussgänger zu erhöhen. Denn das ist immer teurer, und wir wollen ja alle haushälterisch mit dem Geld umgehen.

Die Anlaufstelle ist ein wichtiges Instrument, das wir brauchen, damit die Sicherheitsfragen eben von Anfang an ein viel höheres Gewicht bekommen, als sie das heute haben. Wir können nicht alles über Normen regeln. Vielerorts erreichen wir im Bereich der Sicherheit im Strassenbereich mehr, wenn die Leute vor Ort miteinander schauen, wie man die Sicherheit, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden - die Fussgänger und die Velofahrerinnen -, erhöhen kann.

Belassen wir also die Anlaufstelle im verbleibenden Via-sicura-Päckli, damit dieses am Schluss doch noch ein bisschen mehr Sicherheit im Strassenbereich erreichen kann. Folgen Sie daher dem Ständerat und dem Entwurf des Bundesrates, und stimmen Sie meinem Minderheitsantrag zu!