preparatory:AB 141460
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10
Wortprotokoll
Wie Herr Glättli bereits erwähnt hat, geht es in Artikel 3 Absatz 3 um eine Präzisierung. Es geht um eine sprachliche Präzisierung; Artikel 3 soll klarer formuliert werden, damit Missverständnisse vermieden werden. Diese Präzisierung hat das Bundesamt für Justiz während der Beratung bei uns in der Kommission eingebracht. Interessant war auch, dass sie in der Kommission materiell nicht bestritten wurde. Deshalb bin ich schon etwas erstaunt, dass diese sprachliche Präzisierung keine Mehrheit in der Kommission gefunden hat.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit Glättli zuzustimmen.