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preparatory:AB 141471

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Mein Rückweisungsantrag, der von den Grünen mit Überzeugung unterstützt wird, betrifft einen grundsätzlichen Punkt: Die Schweiz selbst hat vorbildlich einen internationalen Prozess angestossen. Sie hat das sogenannte Montreux-Dokument initiiert und wesentlich mitgeprägt. Es ist ein Dokument, das erstmals in der Geschichte des internationalen Rechts Leitlinien festschreibt, sogenannte Good Practices, für Firmen, die in diesem Bereich arbeiten, aber auch für Staaten, die diese Dienste in Anspruch nehmen, und für Staaten - das betrifft die Schweiz -, in denen solche Firmen ihren Sitz haben. Hier hat die Schweiz eine vorbildliche Rolle wahrgenommen. Heute werden leider immer mehr militärische Experimente im Ausland von Ländern gemacht, die selber nicht die Ressourcen oder den Willen haben, ihre eigenen Soldaten dort den Risiken auszusetzen. Die Schweiz hat versucht, diesen Bereich zu regulieren. Es ist klar, dass eine offensichtliche Gefahr besteht, dass gerade die schmutzigsten Arbeiten, die schmutzigsten Aufträge, wo man die Menschenrechte ritzt oder verletzt, von Staaten gerne an Private, an Söldnerfirmen übertragen werden.

Es gibt darüber hinaus auch einen Graubereich, in dem eine Firma nicht direkt als Söldnerfirma auftritt und nicht direkt quasi die Dienste einer Privatarmee zum Kauf anbietet und zur Verfügung stellt, sondern beispielsweise einfach mit einem Bewachungs- oder Überwachungsangebot an den Markt herantritt. Man hat gesehen, dass dies in bestimmten Situationen, beispielsweise in Irak, dazu führen kann, dass eine Art von Geschäft erledigt wird, das wenig mit dem zu tun hat, was wir gemeinhin unter Bewachung verstehen. Wir stellen uns einen Securitas-Wächter vor, der gemütlich seine Runden dreht und schaut, dass niemand einbricht, bzw. alarmiert, wenn etwas passiert. Nein, das sieht dann anders aus, wenn man quasi in Uniform, mit halb- oder vollautomatischen Waffen, irgendwelche Konvois bewacht.

Die Schweiz hat hier einen wesentlichen Schritt gemacht, aber sie macht ihn dort nicht, wo dieses Engagement am Schluss wirklich überzeugen würde, nämlich bei der Umsetzung dieser Empfehlungen im eigenen Hause. "Im Hause muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland", schrieb Albert Bitzius alias Gotthelf 1842 in seinem Werk "Eines Schweizers Wort an den Schweizerischen Schützenverein". Der Sinn dieses Wortes gilt auch über die Landesgrenzen hinaus. In der Schweiz müssen wir mit der Umsetzung des Montreux-Dokumentes vorangehen, wenn wir uns international glaubwürdig und im Sinne dieses Dokumentes gegen das Unwesen des Söldnerwesens einsetzen wollen. Die Schweiz kann im Sinne unseres Einsatzes für die Menschenrechte und auch unserer Neutralität nur glaubwürdig bleiben, wenn wir die Good Practices, die wir anderen Sitzstaaten von Sicherheitsfirmen empfehlen, selber auch konsequent umsetzen.

Mein Rückweisungsantrag bezweckt, dem Bundesrat den entsprechenden Auftrag zu geben, das heisst ganz konkret, ein Bewilligungssystem und wirksame Kontrollen zu installieren. Einige sagen, das sei zu teuer. Mir ist dies für den Ruf der Schweiz sicher nicht zu teuer.