preparatory:AB 143975
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Beim Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 9 geht es um ein Kernstück der Auseinandersetzung, d. h. um die Frage, ob eine Niederlassungsbewilligung Voraussetzung sein müsse oder nicht.
Um meinen Antrag, auf diese Voraussetzung zu verzichten, verstehen zu können, muss man meines Erachtens auch die Systematik des Gesetzes anschauen. Das Gesetz unterscheidet nämlich zwei Arten von Voraussetzungen. Das eine [PAGE 237] sind formelle Voraussetzungen, bei diesen sind wir jetzt, das andere sind dann sogenannt materielle Voraussetzungen oder das, was Sie vielleicht eher umgangssprachlich als die Frage bezeichnen würden, wie gut jemand integriert ist, wie gut jemand die Sprache kann. Wir haben also formelle Voraussetzungen, Fristen usw.; es geht da um die Frage, wie lange jemand hier ist. Wir haben zudem materielle Voraussetzungen; es geht da um die Frage, wie gut jemand integriert ist.
In den Erläuterungen zur Revision wurde dargelegt, dass man im konkreten Einzelfall genauer hinschauen wolle, wie gut eine Person integriert sei. Meines Erachtens ist es gegen dieses Konzept der Mehrheit und des Bundesrates, wenn man gleichwohl sagt, man müsse administrative, formelle Voraussetzungen erfüllen, man müsse einen bestimmten Aufenthaltsstatus haben. Wir bürgern doch nicht den Aufenthaltsstatus ein, wir bürgern Menschen ein! Da kann es vorkommen, dass jemand mit einem Ausweis F als schutzbedürftige Person schon fünfzehn Jahre in der Schweiz ist, hier in die Schule gegangen ist, hier mit den Schweizer Kindern aufgewachsen ist und auch gemäss Ihrem Verständnis, vielleicht sogar gemäss dem Verständnis der SVP, besser integriert ist als jemand, der auf dem schnellstmöglichen Wege zum Ausweis C gelangt ist, der vielleicht irgendein Manager eines internationalen Konzerns ist, der mit unserem Alltagsleben überhaupt nicht viel zu tun hat.
Daher beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit II, diese aus meiner Sicht eben auch vom Konzept her falsche Voraussetzung zu streichen.
Mit meiner Minderheit V beantrage ich Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, was die Frage anbelangt, wie lange man unmittelbar vor der Gesuchstellung in der Schweiz gelebt haben muss. Es geht nicht um die Frage, wie lange man gesamthaft in der Schweiz gelebt haben muss, sondern darum, wie lange unmittelbar davor. Ich finde, dass ein Jahr, wie es der Bundesrat vorschlägt, hier angemessen ist.
Ich kann aber auch sagen, dass das mit dem Antrag der Minderheit IV (Schenker Silvia) kompatibel ist, wo es um die Frage geht, wie lange insgesamt jemand in der Schweiz gewesen sein muss. Frau Schenker beantragt, in dieser Frage dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die grüne Fraktion wird sowohl die Minderheit IV als auch die Minderheit V unterstützen.
Nochmals: Setzen Sie keine falschen formellen Anforderungen. Gerade wenn Sie der Meinung sind, man müsse im Einzelfall genauer hinschauen, dann müssen Sie nicht auf den Ausweis schauen, sondern auf den Menschen.