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preparatory:AB 1442

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-21

Wortprotokoll

Es geht hier um den Erlass der Emissionsabgabe bei Sanierungen. Sie haben eine ausführliche Antwort bekommen. Sie entspricht eigentlich auch einer Praxis, die wir seit langem haben, sogar zu Zeiten, als die Emissionsabgabe noch wirklich "einschenkte". Das hat sich ja Gott sei Dank etwas verbessert. Denn die Emissionsabgabe ist natürlich eine nicht unproblematische Steuer, weil sie nicht ertragsabhängig ist, weil sie dem Staat schon einmal Geld zuführt, bevor man überhaupt den ersten unternehmerischen Schritt getan hat. Das ist auch der Grund dafür, dass wir sie schrittweise von 3 auf 1 Prozent reduziert haben. Zu meiner Zeit wurde sie im Zuge der Unternehmenssteuerreform von 2 auf 1 Prozent reduziert. Ich darf hier auch sagen, dass ich eigentlich damals nicht ungern die ganze Steuer zur Elimination vorgeschlagen hätte. Aber das ist von den Ausfällen her einfach nicht möglich gewesen, wir mussten hier einen Kompromiss suchen. Es ist ja nicht völlig auszuschliessen, dass man in einer späteren Unternehmenssteuerreform die Emissionsabgabe ohnehin als nicht mehr ganz zeitgemäss für Neukapital betrachtet - es ist eigentlich keine Massnahme zur Förderung von Risikokapital, wenn Sie so wollen - und sie vielleicht einmal abschafft.

Die Frage ist nun einfach, ob man diese langjährige Praxis jetzt ändern soll. Nach Artikel 12 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben werden - Sie haben das zutreffend erwähnt - die Kriterien aufgezählt: Erstens müssen die [PAGE 1189] Verluste beseitigt werden, zweitens muss die zu sanierende Gesellschaft weiterbestehen, und drittens muss die Abgabeerhebung für die Gesellschaft eine offenbare Härte bedeuten. Diese Härte wird nur ausnahmsweise verneint, und zwar eigentlich nur in Fällen, wo eine sanierte Gesellschaft unterkapitalisiert ist. Der Bundesrat als oberste Beschwerdeinstanz hat diese Grundsätze in der letzten Zeit immer wieder bestätigt.

Der Interpellant möchte nun diese Praxis auf Auffanggesellschaften ausdehnen. Wir sind der Meinung, dass dieses Anliegen juristisch und wirtschaftlich eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Rechtlich hätte diese Ausdehnung zur Folge, dass eben nicht die Not leidende Gesellschaft in den Genuss dieses Erlasses kommt, sondern die neu gegründete Auffanggesellschaft. Das kann eine ganz ähnliche Situation sein, wie wenn einer ohnehin ein Geschäft neu aufbauen will. Dem Betreffenden wird man das natürlich nicht ermöglichen, aber wenn er etwas aus einer Auffanggesellschaft übernimmt, das vielleicht noch gut ist, wäre das dann anders. Das wäre eine rechtsungleiche Behandlung. Diese Ausweitung würde dem Sinn und Zweck des Erlasses widersprechen, denn er soll eben der Not leidenden Gesellschaft bei der "Genesung" beistehen und nicht der Auffanggesellschaft, die halt doch eine neue Gesellschaft ist. Ich verstehe schon, dass man wegen der Altlasten häufig die alte weghaben will, aber es ist dann halt doch eine neue Gesellschaft, auch mit frischem Kapital. Es würde dann quasi zum Instrument der Wirtschaftsförderung, und das ist eigentlich nicht der Sinn der Emissionsabgabe.

Nun, um vielleicht doch ein kleines Törchen zum Überdenken der ganzen Geschichte zu öffnen, will ich Ihnen sagen, dass ich vorhabe, in Kürze - ich weiss nicht, ob ich das noch vor den Ferien unterschreiben kann oder erst im Januar - eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Frage der Unternehmensbesteuerung generell noch einmal überprüft.

Es geht hier um verschiedene Fragen, z. B. um die wichtige Frage der rechtsformneutralen Besteuerung eines Unternehmens, weil wir auch hier bei der gleichen Tätigkeit stossende Unterschiede zwischen der Form der Aktiengesellschaft und derjenigen der Personengesellschaft haben; es geht auch um andere Probleme wie die wirtschaftliche Doppelbelastung; um Fragen der Steuern, die eigentlich nicht ertragsabhängig sind; die Expertengruppe soll all diese Bereiche anschauen. Sie kann in diesem Zusammenhang durchaus auch diese Frage prüfen, sei es im Hinblick auf die Praxis, sei es im Hinblick auf eine Gesetzesänderung. Das wird etwas Zeit brauchen, ich gebe das gerne zu, denn es ist eine äusserst komplexe Materie. Aber in diesem Zusammenhang könnte das Anliegen von Herrn Hess, das nicht von vornherein abwegig ist - selbstverständlich nicht; wie alles, was er sagt und tut! -, im Kontext einer weiteren Reform durchaus angeschaut werden.

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