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preparatory:AB 147653

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-15

Wortprotokoll

Der Ständerat hat sich 2010 mit der Standesinitiative Neuenburg 08.325, "Direkte Besteuerung natürlicher Personen. Erhebung an der Quelle", auseinandergesetzt und sich in seiner Beurteilung der Initiative auch auf eine Umfrage unter den Kantonen abgestützt. Man wollte wissen, ob die Kantone das Vorhaben des Kantons Neuenburg teilten.

Mit der Standesinitiative wird die Bundesversammlung aufgefordert, die Änderung der Gesetzgebung auszuarbeiten, die für eine allfällige direkte Quellenbesteuerung natürlicher Personen erforderlich ist. Dieses Vorhaben führt zu einem Systemwechsel, daher schien es der ständerätlichen Kommission sinnvoll zu sein, zuerst die Auffassung der Kantone zu einem solchen Systemwechsel einzuholen. Eine Mehrheit der Kantone, die sich überhaupt zum Vorhaben geäussert haben, lehnt denn auch einen Systemwechsel zur Quellensteuer ab, was dazu führte, dass der Ständerat der Initiative am 16. Dezember 2010 stillschweigend keine Folge [PAGE 520] gab. Es sei vermerkt, dass die Kantone dieser Standesinitiative kaum Beachtung schenkten, verzichteten doch neun Kantone, darunter Zürich, Zug, aber zum Beispiel auch Thurgau, sowie die Finanzdirektorenkonferenz überhaupt auf eine Antwort.

In unserer WAK haben wir uns ebenfalls mit den Resultaten der Umfrage auseinandergesetzt, doch zuvor haben wir die Vor- und Nachteile eines Übergangs zu einer Quellenbesteuerung für alle Unselbstständigerwerbenden analysiert und kritisch die Frage aufgeworfen, ob dadurch auch eine wesentliche Vereinfachung erzielt werden könnte. Eine Vereinfachung wäre dann möglich, wenn die vollständige Besteuerung mit der Quellenbesteuerung erfolgen könnte. Doch solange wir ein System pflegen, welches zahlreiche Abzüge im ordentlichen Steuererklärungsverfahren ermöglicht, kann nicht von einer Vereinfachung gesprochen werden. Alle müssten, um in den Genuss dieser Abzüge zu kommen, dennoch eine Steuererklärung ausfüllen. Man kann zwar argumentieren, dass eine Steuererklärung ohnehin notwendig bleibe, weil wir noch die Vermögenssteuer kennen und somit auch die entsprechende Steuererklärung ausfüllen müssten. Doch dann kann man auch nicht mehr von einer Vereinfachung sprechen, wie dies der Kanton Neuenburg tut.

Eine Vereinfachung erzielten wir nur dann, wenn wir alle Abzüge abschaffen würden. Mit der Einführung einer Quellensteuer belasten wir aber so oder anders zusätzlich die Unternehmen, denn sie müssten die Angaben an die Steuerbehörden weiterleiten und hätten dadurch einen höheren administrativen Aufwand. Unterschiedliche Steuersysteme in den Kantonen würden zusätzlich zu einem sehr hohen Aufwand bei der Veranlagung führen, insbesondere dann, wenn der Ort des Einkommens nicht mit dem steuerlichen Wohnsitz übereinstimmt. Bevor eine solche Quellenbesteuerung für alle Unselbstständigerwerbenden eingeführt würde, müsste also das System grundlegend überdacht und vor allem massiv vereinfacht werden.

Eine Minderheit der Kommission macht geltend, dass die Initiative keine Pflicht zur Quellenbesteuerung schaffe, sondern den Kantonen die Möglichkeit eröffne, das adäquate Steuersystem zu wählen. Sie verweist auf die gegenwärtigen Versuche des Kantons Waadt. Die Minderheit weiss auch, dass eine Vereinfachung des Steuersystems notwendig wäre, um diese Wahlmöglichkeit überhaupt durchzusetzen. Gerade mit diesem Punkt bietet sich ihres Erachtens die gute Gelegenheit, das heutige System grundlegend zu überprüfen.

Dennoch beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.