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preparatory:AB 150949

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt bei Artikel 295a den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer. Wie Frau Leutenegger Oberholzer ausgeführt hat, geht es beim Minderheitsantrag darum, dass die Arbeitnehmer zwingend im Gläubigerausschuss vertreten sein müssen: Sie gehören zu den ganz zentralen Gläubigerkategorien, sind sie doch so stark wie keine andere Gläubigerkategorie von einer Unternehmenssanierung betroffen.

Der Erhalt von Arbeitsplätzen ist eines der expliziten Ziele des verbesserten Sanierungsrechts. Der Bundesrat hat in der Botschaft ausgeführt, dass mit der Revision des Sanierungsrechts einzelne Schwächen des bestehenden Gesetzes beseitigt werden sollen. Vielleicht nicht an erster, aber doch an zentraler Stelle stehen dabei die Mitwirkungsrechte der Gläubigerinnen und Gläubiger während der Nachlassstundung; diese sollen mit der Revision gestärkt werden. Wenn ein Gläubigerausschuss eingesetzt wird, ist eine zwingende Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem unabdingbar.

Die SP-Fraktion unterstützt aus diesem Grund den Minderheitsantrag, der den zwingenden Beizug der Arbeitnehmer explizit im Gesetz verankern will.