preparatory:AB 153050
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13
Wortprotokoll
Hier geht es um die Bemessungsgrundsätze für die Berechnung der Beiträge, es geht hier also um Geld. Bei der Berechnung der sogenannten Referenzkosten sind Kriterien zu beachten. Bei diesen Kriterien, die in den Buchstaben a bis f gemäss bisheriger Fassung des Ständerates aufgeführt sind, geht es doch im Wesentlichen um Kriterien, welche quantitativ messbar sind, also um konkrete Zahlen, und dann bei Litera f auch um Qualitätssicherungsmassnahmen und Qualitätsprüfungen.
Was nun vom Nationalrat beschlossen wurde, nämlich dass auch noch die Arbeitsmarktfähigkeit und die Berufsaufnahme der Abgängerinnen und Abgänger mitberücksichtigt werden sollen, das finden wir nicht geeignet, weil das schlecht messbare und schlecht vergleichbare Grössen sind. Die Berufsaufnahme kann nach den verschiedenen Studiengängen recht unterschiedlich sein, indem bei manchen noch Auslandaufenthalte angeschlossen werden, bei anderen Studiengängen geht man direkt in die Wirtschaft, bei wieder anderen eher in die Verwaltung usw. Es sind jedoch interessante statistische Werte, die man hier erfassen kann; das wird auch gemacht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in Artikel 69 umschrieben wird, was der Wirksamkeitsbericht beinhalten soll; dort eben macht man das. Aber das ist dann eine statistische Aussage, die zur Weiterentwicklung des Bildungssystems verwendet werden kann, jedoch nicht für die Festlegung von Beiträgen. Hier geht es also um Grössen, die man haben sollte, die messbar sind, die vergleichbar sind; das sind nach unserer Auffassung die Begriffe "Arbeitsmarktfähigkeit" und "Berufsaufnahme" nicht.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, hier bei der bisherigen Fassung zu bleiben respektive den vom Nationalrat beschlossenen Buchstaben g zu streichen.