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preparatory:AB 162464

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-09-16

Wortprotokoll

Namens der Fraktion der Grünen beantrage ich, nicht auf die Vorlage einzutreten oder, wenn Sie es doch tun, sie an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Angebot von Tabak und Alkohol von den erweiterten Möglichkeiten auszunehmen.

Massgebend für die Haltung der grünen Fraktion ist erstens die Widersprüchlichkeit, in welche die Politik mit dieser Vorlage gerät. Es ist widersprüchlich, auf der einen Seite Millionen von Franken in die Tabak- und Alkoholprävention zu stecken und auf der andern Seite den zollfreien Einkauf von Tabak und Alkoholika auszuweiten. Die schweizerische Alkohol- und Tabakprävention baut auf das Argument, dass der Preis eine Rolle spielt. Tatsächlich rechnet der Bundesrat damit, dass mit der Änderung des Zollregimes allein auf dem Flughafen Zürich ein zusätzlicher Umsatz von 50 bis 60 Millionen Franken generiert werden könne; ein grosser Teil davon ergäbe sich aus dem Verkauf von Alkoholika und Tabak.

Zum Zweiten stört sich die grüne Fraktion an der völlig unnötigen indirekten Privilegierung des Flugverkehrs. Wieso soll an Flughäfen möglich sein, was im Eisenbahn-, Strassen- oder Schiffsverkehr nicht gilt? Auch wenn im Ergebnis vielleicht nur wenige oder auch gar niemand wegen der Möglichkeit, zollfrei einzukaufen, den Flieger anstelle des Zuges nähme, als politisches Signal wirkt der Entscheid in die falsche Richtung. Der Flugverkehr trägt Mitschuld und Mitverantwortung an der Klimaerwärmung, er verdient gerade aus klimapolitischer Sicht keine Bevorzugung. In diesem Zusammenhang möchte ich zu bedenken geben, dass im Unterschied zum Benzin keine Mineralölsteuer auf dem Kerosin erhoben wird. Auch diese Privilegierung halten wir Grünen für einen Fehler; es ist eine klare Wettbewerbsverzerrung. Die bestehenden Zollfreiläden bei Flughäfen sind schon eine ungerechtfertigte Bevorzugung, die nun mit der Lockerung des Regimes dieser Läden im Besonderen noch um ein weiteres Element ausgedehnt würde. Die Erträge aus diesem Geschäft helfen mit, die Flugpreise tief zu halten. Daran haben wir Grünen kein Interesse, daran sollte niemand ein Interesse haben.

Drittens ist es bemühend, dem Zickzackkurs des Bundesrates zu folgen. 2004 stand dasselbe Anliegen mit der Motion Hess Hans 04.3134 zur Diskussion. Damals wehrte sich der Bundesrat gegen die Annahme, und er argumentierte auch gesundheitspolitisch. In dieser Zeit unterschrieb er die WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakkonsums. Diese Konvention empfiehlt den Mitgliedländern, den abgabefreien Verkauf von Tabakfabrikaten an international Reisende zu verbieten oder einzuschränken. Heute scheint der Bundesrat zu übersehen, dass er mit der Ausweitung des zollfreien Einkaufs von Tabakprodukten die eigenen innenpolitischen Ziele und Massnahmen hintertreibt. Wir fordern den Bundesrat auf, endlich und unverzüglich die Ratifikation der WHO-Tabakkontrollkonvention in die Wege zu leiten.

In diesem Sinn bitten wir Sie, den Anträgen der Minderheit Thorens Goumaz zu folgen.