preparatory:AB 165793
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Nur noch ganz kurz zu den Einwänden der Kommissionsminderheit: Es ist gesagt worden, dass mit der Annahme dieser Motion eine Volksversicherung geschaffen würde oder dass es dadurch tendenziell in Richtung einer Volksversicherung ginge. Das ist nicht zutreffend. Vielmehr bleibt hier die Unfallversicherung massgebend: Es ist Voraussetzung für eine Leistung, dass ein Unfall vorliegt.
Wenn gesagt wird, dass es Probleme mit dem Nachweis geben könnte und dass die Beweislast beim Betroffenen liege, so trifft das zu. Aber es wäre das Problem des Betroffenen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass der Rückfall, die Arbeitsunfähigkeit unfallbedingt ist; wenn der Nachweis nicht gelingt, dann ist keine Leistung geschuldet.
Insgesamt muss man sagen, dass es sich um ein quantitativ kleines Problem handelt. Es geht aber doch um erhebliche Folgen für die Betroffenen. Alle Fälle, die jetzt über die Ersatzkassenlösung von Artikel 73 UVG laufen, sind Fälle, die nicht häufig verkommen; bei diesen besteht aber doch die Notwendigkeit einer Deckung.
Es lohnt sich, diese Angelegenheit zu vertiefen. Möglichkeiten von Lösungen gibt es, bezogen auf das Unfallereignis, das Voraussetzung sein muss für die Erbringung von Leistungen. [PAGE 318]