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preparatory:AB 166062

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-02

Wortprotokoll

Ich kann nahtlos an das Votum von Marianne Streiff anschliessen: Auch die Grünen empfehlen Ihnen, überall mit der Mehrheit zu stimmen. Wir haben schon in der Vernehmlassung zur Änderung des Vernehmlassungsverfahrens gesagt, dass wir das Aufgeben der Anhörung richtig finden. Ich möchte jetzt nicht die ganze Geschichte repetieren, sondern Ihnen nur noch kurz zu zwei Punkten, die umstritten sind, die Haltung der Grünen erläutern.

Bei Artikel 3 Absatz 1bis, bei dem ein Antrag der Minderheit Rutz Gregor besteht, sind wir ganz klar der Überzeugung, dass es falsch wäre, wenn man vorschreiben würde, dass vor Erteilung eines Verhandlungsmandats bereits eine Vernehmlassung gemacht werden müsse. Auf den ersten Blick leuchtet es durchaus ein, dass man nicht das Gefühl haben will, am Schluss nur Ja oder Nein sagen zu können. Als wir das in der Kommission genauer angeschaut haben, mussten wir allerdings bemerken, dass es letztlich dem Ziel, das im Bereich von internationalen Verträgen wohl auch die SVP verfolgt - möglichst gute Resultate für die Schweiz herauszuholen -, abträglich ist, wenn man den Antrag der Minderheit Rutz Gregor annimmt. Da wird eine Verhandlungsposition, die der Bundesrat nach der Vernehmlassung einnimmt, allenfalls sogar bereits vor Aufnahme der Verhandlungen geschwächt, weil die Gegenseite dann natürlich auch den Vernehmlassungsbericht lesen kann und weiss, dass der Bundesrat vielleicht nicht in allen Fragen mit der ungeteilten Zustimmung aller interessierten Kreise und Parteien rechnen kann. In jeder Verhandlung ist man aber schwächer - das ist ein Normalzustand -, wenn man nicht mit gestärktem Rücken hineingeht, sondern schon die Opposition von zu Hause im Nacken sitzen hat.

Zudem gibt es ja Artikel 152 des Parlamentsgesetzes, der vorsieht, dass immer vor der Erteilung eines solchen Mandats zumindest das Parlament - in diesem Fall ist es die zuständige Kommission, also die APK - informiert werden muss. Somit ist gewährleistet, dass nicht irgendwelche Verhandlungsmandate beschlossen werden, die fernab von jeglicher politischer Realität sind.

Eine kurze Schlussbemerkung noch zu Artikel 4 Absatz 4: Wir finden es richtig, dass die Kommission Ihnen beantragt, den Adressatenkreis nicht willkürlich zu beschränken. Ich kann hier Kollege Pfister zustimmen, der zu dieser Geschichte gesagt hat, man könne sich ja dann selbst beschränken, wenn man finde, etwas sei nicht wichtig - hier bin ich für einmal zu 150 Prozent mit Herrn Kollege Pfister einig. Es steht jedem und jeder von uns, jeder Partei und jeder Interessengruppe frei, sich in einem solchen Fall nicht zu äussern, auch wenn man zum Adressatenkreis gehört. Diese Freiheit kann und will uns niemand nehmen. Aber es macht keinen Sinn, dass zu Zeiten, in welchen diese Informationen ja sowieso elektronisch versandt werden, eine künstliche Einschränkung des Verteilers bei gewissen Vernehmlassungsvorlagen vorgesehen wird.

Stimmen Sie in diesem Sinne mit der Mehrheit, und unterstützen Sie diese vernünftige Vorlage!