preparatory:AB 175052
Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-03
Wortprotokoll
Der nun dem Nationalrat als Zweitrat vorliegende Gesetzentwurf entspricht nach der Beurteilung der Fraktion der BDP in den wichtigsten Punkten dem Willen und der Absicht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die der Volksinitiative zugestimmt haben, und sollte eigentlich auch die Initianten glücklich machen. Die UREK-NR hat sich bekanntlich noch einmal eingehend mit der Frage der Verfassungsmässigkeit auseinandergesetzt und sich dem Vorwurf gestellt, sowohl der Entwurf des Bundesrates wie der Beschluss des Ständerates seien nicht verfassungskonform.
Wir wissen es: Professor Griffel von der Universität Zürich und Professor Waldmann von der Universität Freiburg wurden zur Anhörung geladen. Auch wenn sich der Zürcher Professor nach der Anhörung vor Kurzem sehr despektierlich über die Anhörung und das Verhalten der UREK-Mitglieder und das Gesetzeswerk in einer Tageszeitung aufgehalten hat - über Anstand lässt sich ja bekanntlich auch bei Professoren streiten -, war diese Auslegeordnung doch sehr interessant und auch aufschlussreich. Nicht überraschend war natürlich auch, dass zwei Juristen nicht in allen Teilen zum gleichen Schluss kommen. Immerhin hat die Kommissionsmehrheit aufgrund dieser Anhörungen gewisse Modifikationen am Entwurf vorgenommen. Erwähnen möchte ich hier Artikel 9, der aufgrund der Experteneinschätzung entsprechend ergänzt wurde, damit er eben verfassungskonform ist.
Man sagt, dass viele Tourismusgemeinden überbordet hätten und selber schuld seien, dass sie in diese Situation geraten seien. Das trifft teilweise zu, aber eben nur teilweise. Eine beträchtliche Zahl von Tourismusgemeinden hat schon lange vor der Abstimmung über die Zweitwohnungs-Initiative Massnahmen zur Einschränkung bei den Zweitwohnungen ergriffen. Zur Umsetzung wäre daher der eigentliche Gegenvorschlag im Rahmen des Raumplanungsgesetzes ganz sicher eher zielgerichtet gewesen. Er hätte auch stufengerecht Lösungen ermöglicht. Man muss sich deshalb bewusst sein: Die vorliegende Gesetzgebung ist enorm kompliziert, die Kontrolle der Umsetzung sehr aufwendig. Das dürfte sehr viel Arbeit für Juristen und auch Gerichte verursachen.
Wenn man ganz kritisch ist, muss man eigentlich sagen, dass dieses Gesetz ein Unding ist. Eigentlich regeln wir hier etwas auf Bundesebene, was man auf Bundesebene gar nicht regeln kann oder sollte. Gerade deshalb ist es enorm wichtig, die Verfassungsmässigkeit unter Respekt vor dem Willen des Volkes zu interpretieren. Und hier verstehe ich die Gegner dieser Vorlage nicht. Nach der Interpretation des Volkswillens und auch nach den Willenskundgebungen der Initianten - leider eben nur bis zur Abstimmung - ging es doch darum, unsere Berglandschaft dort nicht weiter zu verbetonieren, wo dies geschehen ist. Nie ging es aber darum, die bestehende Bausubstanz nicht mehr nutzen zu dürfen oder Nutzungen zu verhindern. Ist es im Interesse der Gegner dieser Vorlage, Bauruinen zu produzieren und das Verdichten zu verunmöglichen? Mit ihren Anträgen tun sie aber gerade dies, und das wollen wir nicht. Gerade in der jetzigen Zeit tragen wir eine grosse Verantwortung, dass die Berg- und Tourismusgebiete nicht noch zusätzlich benachteiligt werden und dass dringend notwendige Entwicklungen nicht abgewürgt werden.
Die BDP-Fraktion übernimmt Verantwortung für diese Regionen und unterstützt deshalb in praktisch allen Punkten die Anträge der Kommissionsmehrheit. Die Rückweisungsanträge der Ratslinken kann sie nicht nachvollziehen. Diese Verzögerungstaktik ist absolut fehl am Platz. Die betroffenen Regionen brauchen jetzt möglichst schnell Klarheit und nicht Blockaden mit unbekannten Folgen. Deshalb lehnt die [PAGE 38] BDP-Fraktion eine Rückweisung klar ab. Die Fakten liegen auf dem Tisch.
Nun noch zum emsigen Treiben gewisser SVP- und auch FDP-Exponenten, die gestern mit der Hauptinitiantin der Zweitwohnungs-Initiative verhandelt haben: Ich erkenne da ganz neue Seiten des Fraktionschefs der SVP. Auch wenn es etwas gewöhnungsbedürftig ist, die Resultate am Abend spät online in einer FDP-Zeitung zu lesen, finde ich das Ganze in einer ersten Betrachtung doch sehr bemerkenswert. Das Resultat erscheint noch bemerkenswerter, wenn man sich vor Augen führt, dass sowohl der SVP-Präsident als auch der Wahlkampfleiter dieser Partei in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates sitzen.
So kann man mit der SVP nun wieder Kompromisse finden und damit Lösungen. Wenn dem so ist - Herr Amstutz, hören Sie mir mal schnell zu -, freue ich mich herzhaft, mit Ihnen zusammen rasch einen guteidgenössischen Kompromiss für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative unter Beibehaltung der bilateralen Verträge zu finden. Den Tatbeweis müssen Sie mir aber noch erbringen, und zwar heute, wenn es geht. Denn bei der zweiten Betrachtung könnte man ja auch auf den Gedanken kommen, dass es sich lediglich um ein Manöver handelt, damit Sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen, dass Sie Gleiches nicht gleich behandeln. Wenn dem so wäre - und wahrscheinlich ist es so -, staune ich einmal mehr ob dem SVP-Juniorpartner, wie er sich hier hineinziehen lässt. Und noch etwas, Herr Amstutz und Frau Huber: Ist Frau Weber für die Initianten unterschriftsberechtigt? Das würde mich dann noch interessieren. Die BDP-Fraktion wird nicht dabei mitmachen, hier auf dem Buckel der Bergregionen taktische Spiele auszutragen.
Zum Schluss zu Frau Semadeni: Auch Käse mit Löchern ist gut, und beim Raclettekäse habe ich den "Rouft", wie man auf Berndeutsch für die Käserinde sagt, am liebsten.