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preparatory:AB 175235

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-06-18

Wortprotokoll

Gerne begründe ich Ihnen kurz meine Minderheitsanträge bei Block 3.

Ein erster Minderheitsantrag betrifft die Ombudsstelle. Der Bundesrat beantragt Ihnen in seiner Botschaft eine solche Ombudsstelle, und dieser Antrag geht unter anderem auf eine Motion Niederberger 11.3082, "Schaffung der Stelle eines Truppenombudsmanns im VBS", zurück. Der Bundesrat führt in seiner Botschaft aus, dass ein Bedürfnis besteht, bei Problemen mit Vorgesetzten und Militärverwaltungsbehörden an eine verwaltungs- und armeeunabhängige Stelle gelangen zu können.

Die Gegner der Ombudsstelle argumentieren stets, dass dies nicht nötig sei, da wir ja eine Milizarmee haben, die aus Bürgern besteht, die sich direkt an ihre Vorgesetzten wenden können, wenn ein Problem besteht, und dass das heutige System ja eigentlich ganz gut funktioniert. Aber es geht nicht darum, ob das System gut funktioniert oder nicht. Ich denke sehr wohl, dass die Dienstleistungen in der Armee heute sehr gut funktionieren und dass man sich in vielen Fällen direkt an den Vorgesetzten oder an eine nächsthöhere Stelle wenden kann.

Die Ombudsstelle ist aber für Fälle da, in denen das eben nicht geht, und eine Ombudsstelle ist in der Regel eine neutrale, unabhängige Stelle, die vermittelt. Im militärischen Betrieb kann man sich durchaus Situationen vorstellen, bei denen es eben um eine Vermittlung geht oder bei denen jemand eine Vermittlung braucht, wenn er sich eben nicht an den direkten Vorgesetzten wenden kann. Zwischen einem Vorgesetzten und einem Soldaten besteht nun einmal ein Abhängigkeitsverhältnis, beim Militär sogar ein zwangsweises, und deswegen sind wir überzeugt, dass eine solche Ombudsstelle eine gute Sache wäre.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag und damit dieser Stelle zuzustimmen, wie das bereits der Ständerat getan hat.

Mein nächster Minderheitsantrag betrifft die Ausgaben der Armee. Mit meinem Antrag der Minderheit II bitte ich Sie, den Zahlungsrahmen für die Armee nicht in das Militärgesetz hineinzuschreiben. Das Gesetz ist schlichtweg der falsche Ort dafür. Solche gesetzlichen Mindestbeträge sind aus finanzpolitischer Sicht nicht sinnvoll. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Die Budgethoheit des Parlamentes wird beschnitten, und aktuellen Entwicklungen kann nicht genügend Rechnung getragen werden. Es besteht die Gefahr, dass Gelder gesprochen werden, welche es gar nicht braucht, etwa Gelder für Beschaffungen, bei denen es Verzögerungen gibt. Wir kennen die entsprechenden Probleme wie die Anhäufung von Kreditresten. Wenn wir nun einen festen Betrag in das Gesetz hineinschreiben, sind solche Probleme vorprogrammiert.

Es gibt ja verschiedene Vorschläge dazu, wie hoch die jährlichen Ausgaben der Armee sein sollen. Sie haben Vorstösse dazu angenommen, und der Bundesrat ist gewillt, diese Vorstösse umzusetzen. Deswegen ist es ja gar nicht notwendig, jetzt einen festen Frankenbetrag in das Gesetz hineinzuschreiben.

Ich habe Verständnis für das Anliegen der Mehrheit der Kommission, hier Planungssicherheit zu haben, obwohl ich persönlich nicht hundertprozentig mit jedem dieser Beträge einverstanden bin. Planungssicherheit gewinnt man, wenn man der Armee eine klare Strategie und klare Aufgaben gibt, und im finanziellen Bereich natürlich mit den Zahlungsrahmen. Der Entwurf des Bundesrates und der Beschluss des Ständerates sehen ja vor, dass man für die Armee neu vierjährige Zahlungsrahmen beschliesst. Das ist eine gute Vorgehensweise, ein gutes Konzept, welches auch anderen Bereichen entspricht. Wir sollten jetzt nicht übersteuern, indem wir einen festen Frankenbetrag in das Gesetz hineinschreiben.

Besten Dank, wenn Sie hier dem Antrag meiner Minderheit zustimmen und den Antrag der Kommissionsmehrheit ablehnen.