preparatory:AB 176313
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-01
Wortprotokoll
Sie haben eine sehr technische Vorlage zum Sozialversicherungs- und Zivilrecht vor sich. Namens der SP-Fraktion empfehle ich Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Wichtig ist unseres Erachtens, dass am Prinzip der hälftigen Teilung der Vorsorgeansprüche festgehalten wird, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen und der Ständerat bereits gutgeheissen hat. Eine wichtige Neuerung ist, dass diese hälftige Teilung nun auch vorgesehen wird, wenn ein Vorsorgefall - Invalidität oder Rentenalter eines der beiden Ehegatten - bereits vor der Ehescheidung eingetreten ist. Dies beinhaltet eine wichtige Stärkung des bisherigen Systems der hälftigen Teilung. Es geht aber nicht nur darum, wie dies Kollege Nidegger gesagt hat, "de couper la rente en deux". Der Bundesrat hat auch Ausnahmen vom Grundsatz der hälftigen Teilung vorgeschlagen, welche eine gewisse Flexibilität bringen und in Spezialfällen eine bessere Teilungslösung ermöglichen können. Wir begrüssen diese Vorschläge.
Ein weiteres wichtiges und seit Jahren bestehendes Problem, das aus Sicht der SP mit der hier diskutierten Vorlage künftig gut geregelt sein wird, ist dasjenige der sogenannten geschiedenen Witwen. Wenn ein Mann seiner Ex-Frau eine Rente ausrichtet und dann stirbt, bleibt diese Ex-Frau unter Umständen abhängig von der Pensionskasse des Ex-Ehemannes, mit einer minimalen Rente zurück. Sie kann ihren Lebensunterhalt unter Umständen nicht mehr selber [PAGE 760] bestreiten und ist nun auf Ergänzungsleistungen oder auf Sozialhilfe angewiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung einer lebenslänglichen Rente, welche von der Vorsorgeeinrichtung und nicht mehr vom verpflichteten Ex-Ehegatten direkt an die berechtigte Person ausbezahlt wird - mit anderen Worten also der eigene Rentenanspruch -, bringt eine einfache Regelung dieser Problematik, was wir sehr begrüssen.
Auf die Frage der geschiedenen Witwen, welche im Gegensatz zur geschilderten Problematik heute keinen Rentenanspruch mehr haben, weil ihr Ex-Ehemann bereits verstorben ist, werde ich im Zusammenhang mit dem Antrag der Minderheit zu Artikel 7e Schlusstitel zurückkommen.
Ich möchte noch kurz auf den Einzelantrag Feri Yvonne hinweisen, den Sie auf Ihren Tischen vorgefunden haben. Der Bundesrat und in der ersten Lesung eine ganz knappe Mehrheit des Ständerates haben sich dafür ausgesprochen, dass für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen neu ausschliesslich schweizerische Gerichte zuständig sein sollen, dies aufgrund von Erfahrungen mit ausländischen Gerichten, welche Frauen viel weniger als die Hälfte des Vorsorgeguthabens, welches der Ehemann in der Schweiz hatte, zugesprochen haben. Diese Ungerechtigkeit muss verhindert werden; mit diesem berechtigten Anliegen sind wir grundsätzlich einverstanden.
Aber die neue Regelung mit der ausschliesslichen schweizerischen Zuständigkeit gemäss dem Entwurf des Bundesrates hat auch zur Folge, dass nun praktisch immer zwei Gerichtsverfahren stattfinden müssen, nämlich die Scheidung im Wohnsitzland, also im Ausland, und anschliessend die Teilung der Vorsorgeansprüche in der Schweiz. Damit besteht einerseits die Gefahr, dass wegen neuerlicher Anwaltssuche und Kostenfolgen der Aufwand gescheut wird, dieses zweite Gerichtsverfahren in der Schweiz durchzuführen. Der berechtigte Ehegatte oder die berechtigte Ehegattin verlieren damit ihren Anspruch bzw. verzichten quasi darauf. Andererseits geht diese Regelung nicht in Richtung einer Vereinfachung der Scheidungsprozesse. Die SP-Fraktion schlägt Ihnen deshalb vor, zur Vereinfachung, d. h. zur ursprünglich im Ständerat bzw. in dessen Kommission erarbeiteten Lösung zurückzukehren und den Einzelantrag Feri Yvonne anzunehmen.
Zum Eintreten: Die SP ist überzeugt, dass die Vorlage zur Lösung erkannter Probleme und Kritikpunkte beiträgt. Die Befürchtungen einer Minderheit, welche nicht auf die Vorlage eintreten will, scheinen in der Frage der konkreten Konsequenzen, namentlich für die Sozialhilfe, zu liegen. Diesen Überlegungen können wir nicht folgen. Frau Huber hat es bereits gesagt: Wieweit sich die Vorlage in finanzieller Weise auf die Kantone auswirkt, ist fraglich. Wir werden auch kaum Zahlen zu den betroffenen Fällen erheben können.
Die SP-Fraktion wird daher dem Antrag der Mehrheit, das heisst dem Eintreten auf die Vorlage, zustimmen und den Antrag der Minderheit ablehnen.