Lexipedia

preparatory:AB 179492

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Mein erster Minderheitsantrag betrifft Artikel 73 und befasst sich mit den Biodiversitätsbeiträgen. Es lohnt sich, hier genauer hinzuschauen. Zwar ist die Förderung der Biodiversität nicht etwas Neues - das gibt es heute schon -, trotzdem: Die gesetzliche Grundlage wird frisch konzipiert, in dieser Form ist der ganze Artikel neu. Absatz 1 Buchstabe c in der Lesart des Bundesrates bzw. Buchstabe b des bundesrätlichen Entwurfes will Biodiversitätsbeiträge nur zur Förderung der Vernetzung ausrichten. Der Minderheitsantrag sieht vor, dass die Direktzahlungen der Aufwertung und Neuschaffung von Biodiversitätsförderflächen dienen.

Es gilt hier, Berg- und Tallandwirtschaft zu unterscheiden. Im Talgebiet ist die Biodiversität tief. Sie liesse sich mit einfachen Neuschaffungen erhöhen, indem beispielsweise Hochstamm-Obstgärten oder Hecken gepflanzt würden, die Neuansaat von Blumenwiesen vorgesehen würde und Tümpel geschaffen würden. Diese Elemente brauchen wenig Fläche, haben jedoch eine starke Wirkung auf die Biodiversität. Anders im Berg- und Sömmerungsgebiet: Rund 1000 Hektaren Nutzfläche und Sömmerungsfläche gehen der Landwirtschaft jedes Jahr durch Nutzungsaufgabe verloren. Als Grund wird meist genannt, dass die Beiträge für die erschwerte Bewirtschaftung dieser Flächen zu gering seien im Vergleich zu den Beiträgen für hofnähere Flächen.

Im heutigen Direktzahlungssystem fehlt ein Anreiz, um die intensive Handarbeit, die zur Offenhaltung der Flächen nötig ist, zu leisten. Der Minderheitsantrag schafft in Berg und Tal den Anreiz, neue Flächen dieser Art zu schaffen und bestehende aufzuwerten. Das grösste Hindernis stellt nun noch die finanzielle Beteiligung der Kantone dar. Die Verantwortung soll ganz dem Bund übertragen werden. Ich stimme deshalb auch für den Antrag der Minderheit Bertschy.

Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 75, der die Beiträge für Produktionssysteme regelt. Diese werden gefördert, wenn sie besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Bei Absatz 1 Buchstabe c geht es um Beiträge für besonders tierfreundliche Produktionsformen. Hier möchte die Minderheit einfügen, dass das Belassen von Hörnern ebenfalls dazuzählt.

In der Werbung für die Milch begegnen uns oft Kühe, die sensationelle Fähigkeiten haben: Sie jonglieren mit Bällen, sie können fliegen usw. Immer tragen sie Hörner - das ist Imagepflege. In der Praxis dagegen sind hörnertragende Kühe immer rarer geworden. Begründet wird das mit einem höheren Verletzungsrisiko. Das wollen wir nicht schlichtweg verneinen. Sicher aber spielen auch Kostengründe eine Rolle. Hornlose Tiere brauchen weniger Platz im Stall und müssen weniger betreut werden. Tatsächlich aber belegen zahlreiche Bauernhöfe, dass man auch im Laufstall behornte Kühe halten kann. Hörner sind beim Vieh nicht ohne Funktion. Es braucht sie für die Körperpflege, und sie prägen sein Sozialverhalten mit. Für eine Abgeltung spricht, dass in Freilaufställen mehr Platz nötig und der Bezug zum behornten Tier intensiver ist. Verschiedene Organisationen unterstützen das Anliegen, so etwa VKMB oder KAG-Freiland.

Bei Artikel 76 Absatz 1 geht es um die Beiträge zur Förderung der Ressourceneffizienz. Mit unserem Antrag wird der Ausstoss klimaschädlicher Gase thematisiert. Der Anteil der Schweizer Landwirtschaft an den Gesamtemissionen beträgt heute rund 11 Prozent. Der Anteil ist nach einem Rückgang in den Neunzigerjahren eher wieder gestiegen. Von daher rechtfertigt sich eine gesetzliche Bestimmung, die sich der Sache echt annimmt. Heute dominieren einzelbetriebliche Massnahmen. Das genügt nicht. Es ist wichtig und nötig, dass die Massnahmen überbetrieblich koordiniert und optimiert werden. Die Verwaltung ist in anderen Bereichen - zum Beispiel bei der Biodiversität - zum gleichen Schluss gekommen. Hier basiert die Entwicklung von Massnahmen auf regionalen Konzepten. Ein analoges Vorgehen ist auch bei den klimaschädlichen Gasen notwendig.

Ganz wichtig wird sein, die Auswirkungen der Ressourceneffizienzprogramme im Bereich Klimaschutz genau zu prüfen. Staatlich geförderte Klimaschutzmassnahmen dürfen nicht zulasten der Umwelt gehen. Massnahmen, die zum Beispiel einen höheren Einsatz von Pestiziden nötig machen, dürfen nicht gefördert werden. Der Fokus muss auf Massnahmen liegen, die dem Klima, der Umwelt und der nachhaltigen Produktion von Lebensmitteln zugutekommen.

Wir bitten Sie, die Minderheitsanträge zu unterstützen.