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preparatory:AB 182690

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Ich habe in der Einleitung ja gesagt, dass ich mir das Ziel setze, eine kurze Debatte zu ermöglichen. Ich habe dieses Ziel gar nicht erreicht, (Heiterkeit) aber ich habe dazu auch keine Instrumente. Dieselbe Diskussion haben wir zu den Artikeln 2 und 6 des Filag geführt: Die Ziele sind in Artikel 2 enthalten, aber ohne Instrumente würden sie nichts nützen. Das möchte ich Herrn Levrat sagen, der erklärt hat: "Die nationale Kohäsion ist wichtig, das ist das Zentrale, das ist das Ziel, daraus leitet man dann den Abbau der Disparitäten ab." Aber wenn man nur ein Ziel ins Gesetz schreiben würde, würde man nichts erreichen. Deshalb schreibt man in Artikel 6 die 85 Prozent fest. Wenn Sie dann der Meinung sind, Herr Levrat, mit 85 Prozent werde das Ziel der nationalen Kohäsion nicht erreicht, muss man das Gesetz und die Instrumente ändern, dann reicht es nicht zu sagen, das Ziel werde nicht erreicht.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus dem Strassenverkehrsgesetz: Wir haben mit dem Strassenverkehrsgesetz das Ziel, die Zahl der Unfälle möglichst gering zu halten. Das ist ein [PAGE 224] Ziel. Ein Mittel zur Zielerreichung ist die Festlegung der Alkoholpromillegrenze. Sie lag einmal bei 0,8, dann bei 0,5 oder 0,0 Promille oder wo auch immer. Wenn man das Ziel nicht erreicht, muss man das Instrument ändern. Dann reicht es nicht zu sagen, das Ziel werde nicht erreicht, der Grenzwert von 0,8 Promille genüge nicht, man nehme halt irgendeine andere Grenze. So ist es auch mit den 85 Prozent. 85 Prozent lassen sich nicht auf die zweite Stelle nach dem Komma erreichen; Herr Recordon hat darauf hingewiesen. Es ist nicht ein absoluter Wert. Wenn der schwächste Kanton bei 85,5 Prozent oder so liegt, kann man sagen, das Ziel sei erreicht. Man kann es vielleicht auch bei 84,8 Prozent oder so sagen. Aber man muss nahe bei 85 Prozent landen. Wenn man darüberliegt, nimmt man eben eine Reduktion vor. Das hat mit der nationalen Kohäsion direkt nichts zu tun; allenfalls hat es indirekt etwas damit zu tun. Die Ziele - es gibt in diesem Gesetz übrigens sechs Ziele, nicht nur eines - sind Auslegungshilfen für die Instrumente, nicht mehr, aber auch nicht weniger. So viel zur Zusammenfassung.

Dann möchte ich noch ein Wort zu Herrn Graber und zu Frau Fetz sagen: Ich teile Ihre Ansicht, dass es besser wäre, wenn der Wirksamkeitsbericht im ersten Jahr einer Legislaturperiode käme statt im vierten. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass wir das in diesem Differenzbereinigungsverfahren nicht mehr ändern können.

Wir haben jetzt die vierjährige Frist. Wir haben für den SLA und den GLA die Äufnung der Töpfe für die nächsten vier Jahre schon bestimmt; diese Töpfe sind schon gefüllt. Der Wirksamkeitsbericht muss wieder in vier Jahren kommen, nicht in fünf; das können wir nicht mehr ändern. Den anderen Topf könnten wir schon noch ändern, das wäre noch möglich, aber dann hätten wir eine Inkohärenz, das würde nicht funktionieren - das nur als Warnung. Erwarten Sie nicht zu viel von einer Einigungskonferenz.

Nun bin ich gespannt, ob die zweistündige Debatte dazu geführt hat, dass auch nur einer oder eine hier im Saal die Meinung geändert hat, mit Ausnahme von Herrn Theiler.