Lexipedia

preparatory:AB 185609

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-11

Wortprotokoll

Ich mache kurze Erläuterungen aufgrund dessen, dass wir in Absatz 6 den letzten Satz der nationalrätlichen Fassung gestrichen haben. In Absatz 6 übernahm der Nationalrat zwar das Begehren der GPDel, dass der Präsident oder die Präsidentin der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichtes der GPDel jährlich einen Tätigkeitsbericht unterbreiten muss. Allerdings fügte der Nationalrat den Zusatz an, dass dieser Bericht in seinen allgemeinen Teilen öffentlich zugänglich sei. Damit würden zwei Teile geschaffen, ein Teil, der öffentlich wäre, und ein Teil, der nicht öffentlich wäre.

Die GPDel und Ihre Kommission sind der Auffassung, dass dieser für die GPDel erstellte Bericht nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollte. Es soll in der allgemeinen Kompetenz der GPDel sein, festzulegen, was sie aus dem Bericht veröffentlichen möchte und was nicht. Die GPDel ist die Adressatin und Besitzerin des Berichtes, und demzufolge obliegt auch ihr die Frage der Veröffentlichungskompetenz. Die GPDel hat heute schon die Möglichkeit, allenfalls Sachen zu veröffentlichen, wenn sie das denn möchte. Sie ist allerdings in Bezug auf die Kommunikation in der Öffentlichkeit über derartige Informationen, die sie erhält, sehr zurückhaltend, aus öffentlich wohl bekannten Gründen. Aber ich möchte jetzt den Präsidenten der Geschäftsprüfungsdelegation bitten, das allenfalls zu bestätigen oder noch zu ergänzen.