preparatory:AB 186620
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
In den Medien können wir lesen, dass es im kommenden Jahr einen neuen Prämienschock gibt. Es ist von 4 bis 6 Prozent Aufschlag die Rede. Wenn ich mich nicht täusche, steht jetzt in Bälde auch wieder die Kommunikation durch den Bundesrat, durch Ihr Departement bevor. Sie werden jetzt nicht bereits das Resultat [PAGE 738] bekanntgeben können, aber ich gehe davon aus, dass die Prämienerhöhungen massiv sein werden im kommenden Jahr. Das heisst nichts anderes, als dass vielleicht die heutige Debatte zwei Wochen zu früh ist, aber trotzdem stellt sich die Frage: Wie stellen Sie sich zu den sozialen Auswirkungen dieser Prämienerhöhungen?
Die Haushalte leiden unter den Krankenkassenprämien, vor allem jene mit bescheidenen und mittleren Einkommen, beispielsweise Familien mit Kindern. Die Einkommen stagnieren, und es ist so, dass wir in der Schweiz eine Situation haben, in der die Krankenkassenprämien neben den Mieten zum ersten Ausgabeposten geworden sind.
Mit dem neuen KVG ist 1996 versprochen worden, dass die Prämien 8 Prozent des Haushalteinkommens nicht übersteigen sollten. Die Prämienverbilligungen waren das Instrument, um das Sozialziel zu erreichen, 8 Prozent beim System der Kopfprämien. Wenn man jetzt Bilanz zieht - und das wird in der Interpellationsantwort auch nicht dementiert -, ist es so, dass diese Prämienverbilligungen weit hinter dem gesetzlichen Ziel, dem sozialpolitischen Ziel, das damals formuliert wurde, zurückbleiben. Noch dramatischer ist, dass wir seit den letzten Jahren eine Situation haben, die zeigt, dass in den Kantonen Zehntausende von Personen den Prämienverbilligungsanspruch verlieren, weil das Volumen der Prämienverbilligungen zurückgefahren wird.
Sie verweisen in der Interpellationsantwort auf eine Zahlendiskrepanz, nämlich auf das Prämienverbilligungsvolumen einerseits und andererseits auf die Prämienentwicklung. Aber das grosse Problem ist, dass die Prämien der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfeempfänger hier neu eingerechnet werden. Es ist so, dass ein immer bedeutenderer Anteil des Prämienverbilligungsvolumens gebraucht wird für die Sozialhilfebedürftigen und für diejenigen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Diese Personen haben Anspruch auf Sozialhilfeleistungen und auf Ergänzungsleistungen, und zwar grundsätzlich, unabhängig von den Prämienverbilligungen. Der Umstand, dass immer mehr für die Ergänzungsleistungsempfänger und für die Sozialhilfebedürftigen eingesetzt wird, führt dazu, dass für die übrigen Personen mit bescheidenen oder mittleren Einkommen und mit Kindern immer weniger zur Verfügung steht. Das führt zu einer schwierigen Situation. Familien mit Kindern und erst recht mit jungen Erwachsenen zahlen vielfach über 10 Prozent des Haushalteinkommens für Krankenkassenprämien. Das Gleiche gilt für Rentnerinnen und Rentner, die knapp über dem Ergänzungsleistungsniveau liegen. Leute mit tieferen Löhnen sind generell in einer schwierigen Lage, weil sie oft dann doch knapp über der Grenze für die Prämienverbilligungen liegen. Und die Grenzen werden ständig abgesenkt. Das ist eine sozialpolitisch sehr schwierige Situation.
Die Interpellationsantwort verweist darauf, dass der Bund einen Anteil von 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung trägt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das ist positiv, das ist gut so und muss auch so verteidigt werden. Aber die gesamte Entwicklung ist negativ. Im Monitoring 2010, auf das der Bundesrat in der Interpellationsantwort verweist, heisst es, dass die Belastungsgrenze in den Kantonen überschritten werde. Und er sagt, dass es eine zunehmende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil gebe. Diese Entwicklung sei - er sagt es vornehm - für den Bundesrat nicht wünschbar.
Ich frage nun nur: Was gedenken Sie zu tun? Es ist richtig, wenn Sie sagen, das sei nicht wünschbar. Aber es braucht hier zunächst auf der analytischen Ebene Anstrengungen. Es wird irgendwann wieder ein neues, aktuelles Monitoring fällig. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass die sozialpolitischen Ziele schlechter erreicht werden als vor Jahren. Es würde mich wundernehmen, wie Sie das auf der analytischen Ebene beurteilen und welche Vertiefungen Sie allenfalls zu diesem Punkt planen. Und dann stellt sich natürlich die Frage der Konsequenzen. Wenn die sozialen Zielsetzungen nicht mehr erreicht werden, muss man mindestens einen Weg aufzeigen, wie man sich zu diesem Problem stellt und wie man damit umgeht. Nur gerade den Zustand zu beklagen genügt für die Bevölkerung nicht.
Es geht dabei vor allem um die Frage der Gespräche, der vertiefenden Auseinandersetzung mit den Kantonen, die ja hier schwergewichtig angesprochen sind. Ich weiss auch nicht, ob es Experten bräuchte, die Vorschläge machen könnten. Jedenfalls ist klar: Artikel 65 des KVG, unsere heutige gesetzliche Ordnung, besagt, dass die Kantone Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Prämienverbilligungen die Prämien erleichtern müssen und dass der Bund dazu einen Beitrag zu leisten hat. Das sagt das Gesetz in den Artikeln 65 und 66. Effektiv sind wir in Tat und Wahrheit beim umgekehrten Zustand angelangt: Der Bund zahlt 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, und die Kantone leisten einen Anteil daran; dieser wird immer kleiner. Das ist ein Problem.
Es gibt heute immerhin eine Vorschrift, die besagt, dass der Beitrag bei den Kindern und den jungen Erwachsenen mindestens 50 Prozent zu betragen hat. Man kann also ein Ziel erreichen, es gibt Mittel dazu. Es ist natürlich anspruchsvoll, dieses Ziel bei knappen finanziellen Mitteln und in einem Verteilungskampf zu erreichen. Aber es ist doch wichtig, das anzustreben. Schon der Vorschlag mit 10 Prozent des Einkommens als Maximalbelastung, wie er in verschiedenen Kantonen diskutiert worden ist, wäre ein grosser Fortschritt gegenüber heute. Solche Ziele würde es brauchen.
Fazit: Das Krankenversicherungsgesetz ist insgesamt ein gutes Gesetz, mit guten Leistungen; es ist eine grosse Errungenschaft der Schweiz aus der Mitte der Neunzigerjahre. Es ist aber Zeit, dass bei den Prämienbelastungen wieder etwas geschieht, wenn wir im System der Kopfprämien bleiben. Bis jetzt war es nicht möglich, zum Beispiel nach den wirtschaftlichen Verhältnissen abgestufte, einkommensabhängige Prämien umzusetzen. Wenn wir im System der Prämienverbilligungen sind, nach der gesetzlichen Ordnung, dann ist das auch der Weg, auf dem weitergeschritten werden muss. Es ist aber wichtig, hier nicht nur festzustellen, dass sich die Dinge für die Haushalte kritisch und negativ entwickeln, sondern es braucht auch auf der analytischen Ebene und dann auf der Handlungsebene eine Antwort für die Zukunft.