Lexipedia

preparatory:AB 189957

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-09-23

Wortprotokoll

Frau Bürgi-Schmelz wurde im Jahr 2008 in den IWF berufen. Damals hat der Bundesrat mit ihr einen Vertrag mit Rücknahmeklausel abgeschlossen. Diese Klausel verpflichtete den Bund, Frau Bürgi-Schmelz eine "zumutbare Stelle" anzubieten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im konkreten Fall festgestellt, dass diese Verpflichtung gültig ist und dass der damit verbundene Lohn bis maximal drei Lohnklassen unter jener des Direktors des BFS liegen muss. Angesichts dieser Verpflichtung und nach mehreren Versuchen, eine geeignete Stelle zu finden, sah sich das EDI gezwungen, eine neue Stelle zu schaffen, die Stelle einer "Wirtschaftsberaterin EDI". Organisatorisch ist die Funktion dem Generalsekretär des EDI zugeordnet. Ihre Aufgaben umfassen namentlich Studium und Analyse von relevanten ökonomischen Entwicklungen gemäss nationalen und internationalen Quellen zu EDI-spezifischen Themen in den Bereichen Gesundheit, Stiftungsaufsicht, Soziales sowie Open Government Data; Beratung des EDI in Fragen der Eignerpolitik; Begleitung von Gesetzgebungs- und Verordnungsprojekten und Bewertung ökonomischer Folgen von Erlassvorhaben; Erarbeitung von Entscheidgrundlagen, Positionspapieren und Regulierungsfolgenabschätzungen zu relevanten Themen des EDI.

Die Aufgaben wurden im Wesentlichen bereits vor der Schaffung der neuen Funktion wahrgenommen. Einzelne wurden im nahen Umfeld des Departementsvorstehers erbracht, für andere Aufgaben bestand der Bedarf schon in der Vergangenheit, mangels Ressourcen konnten sie aber nicht erbracht werden. Wieder andere wurden in Form von Mandaten vergeben.