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preparatory:AB 195048

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Wir Grünliberalen unterstützen das Arbeitszeitgesetz in der Form, wie es von unserer Kommission vorgelegt wurde. Es ist uns ein Anliegen, dass Angestellte im öffentlichen Verkehr ein modernes Arbeitsrecht erhalten. Dieses gewährleistet einen sicheren und effizienten Betrieb von Bahnen, Trams, Bussen, Seilbahnen und Schiffen.

Der Bundesrat hat mit der Teilrevision das Arbeitszeitgesetz der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung angepasst. Das begrüssen wir sehr. Damit wurde der Kreis der Betroffenen präzisiert, und die Vorschriften zu Pausen, Ruhesonntagen und Nachtarbeit wurden angepasst. Es ist aus unserer grünliberalen Sicht sinnvoll, dass neu die Zuteilung von Pausen am Arbeits- bzw. Dienstort ohne Zeitzuschläge erlaubt wird.

Die Vorlage wurde in der Kommission mit unserer Unterstützung in zwei Punkten etwas angepasst: [PAGE 121]

Erstens sollen Mitarbeitende von Drittfirmen ausserhalb des öffentlichen Verkehrs dem Arbeitszeitgesetz nicht unterstellt werden, auch wenn sie im sicherheitsrelevanten Bereich Tätigkeiten ausüben. Ihre Unterstellung würde zu einem grossen administrativen Aufwand führen und scheint wenig praktikabel. Deshalb haben wir die Streichung von Artikel 2 Absatz 3 unterstützt.

Zweitens soll mit Artikel 8 Absatz 2bis die Regelung der Ruheschicht nach Betriebsstörungen sinnvoll ergänzt werden. Die Verordnung soll demnach die Voraussetzungen regeln, unter welchen bei Vorliegen zwingender Gründe wie höherer Gewalt oder Betriebsstörung beim eigenen oder bei einem anderen Transportunternehmen eine Unterschreitung der Mindestruheschicht erfolgen kann. Auch diese Ergänzung unterstützen wir. Sie ist sinnvoll und praxisnah.

Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, dem Arbeitszeitgesetz zuzustimmen und den Anträgen der Kommission zu folgen.