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preparatory:AB 195110

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-03-03

Wortprotokoll

Werter Herr Ratskollege, eine Sache möchte ich gleich richtigstellen: Online-Zugriff haben die Strafverfolgungsbehörden also nicht; sie können nicht direkt auf die Daten zugreifen. Die Anträge der Staatsanwaltschaften und die entsprechenden richterlichen Beschlüsse braucht es dann schon.

Meine Frage an Sie: Sie sagen, in 99 Prozent der Fälle würden die sechs Monate reichen. Aber das eine Prozent an Straffällen wollen Sie nicht aufklären? Ist Ihnen und Ihrer Partei die Aufklärung möglichst vieler Straftaten der organisierten Kriminalität nicht wichtig?