preparatory:AB 196235
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-03-09
Wortprotokoll
Nach so viel Ernährungssicherheit kommen wir zum Landesversorgungsgesetz, besser gesagt, wir befassen uns mit den Vorräten für den Krisenfall. Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat das Landesversorgungsgesetz am 6. Oktober 2015 beraten. Der Bundesrat hat die Vorlage am 3. September 2014 verabschiedet. Ziel der Totalrevision ist es, die Gesetzesgrundlage von 1982 zu modernisieren und eine zeitgemässe Krisenvorsorge sicherzustellen. Unabhängig von den Ursachen einer Krise soll die Organisation wirtschaftliche Landesversorgung bei bereits eingetretenen schweren Mangellagen rasch und gezielt eingreifen können. Bewährte Prinzipien sollen beibehalten werden. Die Wirtschaft spielt sowohl bei der Versorgung als auch bei der Bewältigung von Krisen weiterhin die zentrale Rolle. Der Bund greift, falls nötig, nur unterstützend ein.
Unser Rat ist Zweitrat. Der Ständerat hat die Vorlage am 18. März 2015, also vor rund einem Jahr, behandelt. Dabei hat er sechs Änderungen vorgenommen, die auf der Fahne ersichtlich sind. Wie gesagt, das heute geltende Gesetz stammt aus dem Jahre 1982, es ist also über dreissigjährig. In dieser Zeit hat sich sehr vieles verändert. Nur schon die Konsumgewohnheiten haben sich in den letzten dreissig Jahren massiv verändert. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass es eine Modernisierung der rechtlichen Grundlagen zur wirtschaftlichen Landesversorgung braucht. Zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastruktur sowie für ein dynamischeres Instrumentarium zur Bewältigung von möglichen Versorgungskrisen sind die rechtlichen Grundlagen der heutigen Zeit anzupassen.
Die Revision strebt dabei keinen grundlegend neuen Ansatz zur Versorgungssicherheit an. Bewährte Prinzipien und Instrumente wie die Milizorganisation oder die Pflichtlagerhaltung sollen erhalten bleiben. Mit dem revidierten Gesetz sollen bereits in normalen Zeiten gezielte Vorbereitungsmassnahmen ergriffen werden können. Diese tragen dazu bei, lebenswichtige Versorgungssysteme und Infrastrukturen wie Telekom, Logistikketten oder Energienetze im Hinblick auf Krisensituationen widerstandsfähiger zu machen. Dies betrifft den gesamten schweizerischen Strommarkt. An der Sicherheitsverbundübung 2014 des VBS und weiterer Kreise ging es unter anderem um die Strommangellage. Dabei wurde eine Diskussion darüber geführt, wer prioritär berücksichtigt werden soll. Sind es die Spitäler oder die Infrastrukturen, die Verkehrsträger oder viele andere mehr?
In der Kommission wurde auch die Frage nach den Kosten der Pflichtlager gestellt. Der grösste Teil der Kosten für die Pflichtlager entsteht bei der Carbura, der Organisation, die seit sechzig Jahren im Bereich der Mineralölpflichtlager tätig ist. Die Carbura ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, die von der Branche gebildet wurde. Die zweite grosse Organisation ist Réservesuisse, die Pflichtlagerorganisation im Bereich der Nahrungsmittel. Im Bereich der Medikamente ist es die Helvecura, während die Agricura die Pflichtlagerung im Bereich der Düngemittel sicherstellt.
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Ich werde nach der Detailberatung auf die einzelnen Artikel aus Sicht der Kommission eingehen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.