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Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-07

Wortprotokoll

Eine doch grosse Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel immerhin mit 17 zu 8 Stimmen - hat in der Detailberatung nach vertiefter Diskussion entschieden, dass sie keine gesetzliche Regelung der Masterstufe für Pflegeberufe möchte. Sie will einzig den berufsbefähigenden Abschluss gesetzlich regeln.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Quadranti abzulehnen. Denn gleich mehrere Argumente sprechen für diese Ablehnung: Für die Berufsbefähigung braucht es in der Pflege grundsätzlich keinen Masterabschluss. Die Regelung der Masterstufe ist Aufgabe der universitären Ebene. Eine gesetzliche Reglementierung ist somit auch bildungssystematisch nicht vonnöten. Diese Masterstudiengänge - sie sind gut - sollen sich im freien Wettbewerb entwickeln können. Eine Aufnahme des Masters APN in diese Vorlage läuft darüber hinaus den Bestrebungen zuwider, die höhere Berufsbildung zu stärken. Die Ursache ist, dass die entsprechenden Pflegefunktionen aus Vorlagen aus dem Ausland abgeleitet werden, wo es in der Pflege keine aufbauenden Tertiär-B-Ausbildungen gibt. Diese Ableitungen sind somit für die Schweiz nicht zielführend und können auch keinen Anhaltspunkt bieten. Probleme mit der Vergleichbarkeit von altrechtlichen Titeln sind vorhersehbar. Es besteht auch die Gefahr, dass die Weichen falsch gestellt werden. Das Risiko einer noch weiteren Akademisierung der Gesundheitsberufe ist daher, auch wenn Sie das nicht gerne hören, gross und impliziert weitere Kostenschübe.

Darüber, ob die Praxis im heutigen Zeitpunkt die gesetzliche Regelung der Masterstufe für Pflegeberufe tatsächlich möchte, gingen bei den Anhörungen die Meinungen also weit auseinander. So kam zum Beispiel auf meine Frage an die Vertreterin des Universitätsspitals Zürich, wie viele Leute sie in diesem Bereich brauchen könnte, die Antwort, es wären zurzeit etwa zwei, drei Leute. Oder auch Folgendes: Die Leitung der Pflege des Spitals Winterthur riet uns von dieser Aufnahme des Masters APN in diese Vorlage ab, weil dies gegen die weiteren Entwicklungen in diesem Beruf spricht. Auch der Bundesrat hält in der Botschaft fest, dass es zurzeit noch keine klaren Berufsprofile gebe, weshalb sich die Ausbildung auch nicht vereinheitlichen lasse. Zu guter Letzt lässt sich auch kein Bedürfnis vonseiten des Patienten- und Gesundheitsschutzes ableiten.

Ein Bericht der beiden Departemente EDI und WBF, der für die Kommissionsberatungen erstellt worden ist, hält Folgendes fest: "Eine Regelung der Masterstufe insbesondere für die Berufsausübung ist für die Kantone mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass für erweiterte Berufsprofile auch entsprechend höhere Löhne gefordert werden."

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Quadranti abzulehnen.

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