preparatory:AB 20078
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-18
Wortprotokoll
Ich bin auch gegen die Überweisung in Form eines Postulates. Herr Seiler hat mich natürlich bei weitem nicht beruhigt, als er sagte, dass es nicht um ein Aushöhlen der Stipendien an und für sich gehe. Leider hat er etwa im zweitletzten Abschnitt seines Votums darauf hingewiesen, dass es auch darum geht, hier nicht allzu viel Geld auszugeben.
Aber das ist nicht der Grund, weshalb ich diese Motion auch in Form des Postulates bekämpfe. Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. Das erstaunt mich. In seiner Antwort hält der Bundesrat nämlich treffend fest, was alles - zumindest formal - gegen diese Motion und damit auch gegen das Postulat spricht: die mangelnde Kompetenz des Bundes, die generellen Schwierigkeiten mit dem Begriff "erbrachte Leistungen", die rechtlichen Bedenken gegenüber der Statuierung von Leistungsbedingungen für die Gewährung von Stipendien, also die nicht rückzahlbaren Studienbeihilfen. Die logische und ehrliche Folgerung aus der eher formalen Betrachtung des Bundesrates ist die Ablehnung des Postulates.
Ich möchte noch ein paar inhaltliche Argumente gegen die Stossrichtung der Motion vorbringen: Was sind denn die so genannten erbrachten Leistungen der Stipendienempfängerinnen und -empfänger? Die Studiendauer? Das ist sehr ungerecht. Aus meiner Erfahrung weiss ich, dass die Studiendauer nicht unbedingt davon abhängig ist, was ein Student oder eine Studentin will und kann. So sind z. B. die Zeiten für die Erbringung einer Diplomarbeit je nach Dozent ganz unterschiedlich. Das geht nämlich einfach so lange, bis der Dozent das Gefühl hat, die Arbeit sei fertig. In meinem Bereich, der Mathematik, ging das zwischen einem halben und drei Jahren. Also, wenn Sie hier sagen, Leistungserbringung bedeute eine kurze Studiendauer, dann ist das sehr ungerecht.
Was dann sonst? Allenfalls Noten? Das ist noch ungerechter. Vor allem wenn es um mündliche Prüfungen geht. Oder ist es die Frage, ob man in den Semesterferien Geld verdient oder nicht? Wenn man das tut, ist das dann eine besondere Leistung oder nicht? Das könnte dann allenfalls wieder auf den ersten Punkt führen, nämlich zu einer Studienverlängerung.
Oder ist, wenn man wieder auf die Länge der Ausbildung geht, das Erbringen des Militärdienstes dann abziehbar? Oder gilt dann vielleicht auch ein Mutterschaftsurlaub?
Sie sehen, dass diese Frage nach den erbrachten Leistungen schwierig zu beantworten ist. Stipendien dienen ja der Verbesserung der Chancengleichheit. Diese darf nicht ins Gegenteil gekehrt werden mit einem "ungerechten" Leistungslohn. Ich möchte Sie auch bitten, von den Klischees wegzugehen, z. B. dem Klischee der genialen Nachkommen einfacher Eltern; bei denen gäbe es ja dann vermutlich keine Kürzung bei den Stipendien. Aber es gibt eben auch weniger Geniale, und die brauchen die finanzielle Unterstützung genauso, auch wenn ihr Abschluss nach einer Studiendauer vielleicht nicht so super ist.
Ich möchte auch, dass Sie von dem verhüllten Misstrauen gegenüber den so genannten Studierten wegkommen, das in dieser Motion auch durchschimmert.
Nochmals: Stipendien erhöhen die Chancengleichheit. Stipendien verhelfen ihren Bezügern und Bezügerinnen nicht zu einem Leben in Saus und Braus. Stipendien werden nicht leichtfertig bemessen und ausbezahlt. Sie dienen aber neben der Unterstützung während des Studiums auch dazu, dass die Spiesse der Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium nicht allzu unterschiedlich lang sind. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu den rückzahlbaren Darlehen. Ein Start ins Berufsleben mit 10 000, 20 000, 30 000 Franken Schulden ist eben nicht derselbe wie ein schuldenfreier. Meist können ja die Studentinnen und Studenten nichts dafür, dass sie schuldenfrei sind oder mit einem Schuldenberg beginnen.
[PAGE 296] Aber ganz wichtig ist für mich, dass es keine vernünftigen Kriterien dafür gibt, was jetzt eine Leistungserbringung in einem Studium ist.
Ich möchte Sie deshalb bitten, auch das Postulat nicht zu unterstützen. Der Vorstoss geht in eine völlig falsche Richtung.