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preparatory:AB 203602

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat hält fest, dass die Kontrollen des Grenzwachtkorps rechtmässig sind und unter Einhaltung von nationalem und internationalem Recht erfolgen. Das Grenzwachtkorps arbeitet eng mit dem Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zusammen und nutzt deren Unterlagen und deren Erfahrung in der Ausbildung und dem Vollzug an der Grenze.

Der Bundesrat hat aber auch zur Kenntnis genommen, dass einzelne Organisationen der Öffentlichkeit das Bild vermittelt haben, die Eidgenössische Zollverwaltung beziehungsweise das Grenzwachtkorps hielten sich bei der Bewältigung der Migrationssituation im Tessin nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Der Bundesrat weist entsprechende Vorwürfe entschieden zurück und verdankt ausdrücklich die gute Arbeit des Grenzwachtkorps. Er bedauert, dass diese Organisationen nicht das Gespräch mit der Zollverwaltung gesucht haben, bevor sie an die Öffentlichkeit getreten sind. Er betont, dass die Zollverwaltung jederzeit bereit ist, dokumentierte Einzelfälle zu prüfen, bei denen möglicherweise ein Fehler unterlaufen ist.

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